Arztstrafrecht in der Praxis. Klaus Ulsenheimer
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_555aad2f-c35f-5fc1-b2a8-f7483ecea307">Sonstige anwaltliche Beratung anlässlich laufender Strafverfahren sowie über Compliance-Maßnahmen
Teil 2Die Verteidigertätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten
I.Im Ermittlungsverfahren
1.Bedeutung des Ermittlungsverfahrens
b)Ohne Akteneinsicht keine Einlassung
c)Formulierung des Akteneinsichtsgesuchs
2.Keine Weitergabe von Originalunterlagen, Übersendung von Fotokopien
3.Eigene Ermittlungstätigkeit des Verteidigers, insbesondere Einholung eines entlastenden Sachverständigengutachtens
4.Die schriftliche Einlassung zur Sache (Schutzschrift)
5.Anwesenheits- und Fragerecht bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen
6.Vermeidung der Anklage als Hauptziel
a)Die Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a StPO
b)Vor- und Nachteile der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage
c)Gesichtspunkte für die Bejahung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 153a StPO
e)Unterrichtung des Mandanten über die zu erwartende Höhe der Strafe und deren Folgen (Tagessatzprinzip, Begriff des Nettoeinkommens)
7.Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklageschrift oder Strafbefehlsantrag
II.Die Verteidigertätigkeit im Zwischenverfahren
1.Prüfung des „hinreichenden Tatverdachts“
2.Prüfung der Prozessvoraussetzungen
3.Prüfung des Inhalts der Anklageschrift bzw. des Strafbefehls
b)Ergänzung des Anklagesatzes durch das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“?
c)Rechtsfolgen einer mangelhaften Anklageschrift
d)Strafbefehl und Anklageschrift
e)Beispiele zur Verdeutlichung
4.Konkrete Maßnahmen des Verteidigers und deren Erfolgsaussichten
a)Weiterer Sachvortrag, zusätzliche Zeugen und Sachverständige