Polizeigesetz für Baden-Württemberg. Reiner Belz
Forschung
§ 59 (§ 42 a. F.) Datenübermittlung im nationalen Bereich
§ 60 (§ 43a a. F.) Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 61 Datenübermittlung im internationalen Bereich
§ 62 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Vierter Unterabschnitt Polizeizwang
§ 63 (§ 49 a. F.) Allgemeines
§ 64 (§ 50 a. F.) Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs
§ 65 (§ 51 a. F.) Zuständigkeit für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
§ 66 (§ 52 a. F.) Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs
§ 67 (§ 53 a. F.) Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs
§ 68 (§ 54 a. F.) Schusswaffengebrauch gegenüber Personen
§ 69 (§ 54 a a. F.) Gebrauch von Explosivmitteln
DRITTER ABSCHNITT Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
Erster Unterabschnitt Pflichten der Polizei
§ 70 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
§ 71 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 74 Protokollierungspflicht bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 75 Pflicht zur Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76 Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten
§ 77 Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
§ 78 Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 79 Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 80 Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 81 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 83 Gemeinsam Verantwortliche
§ 84 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
§ 85 Allgemeine Informationspflicht
§ 86 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 87 Benachrichtigung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
§ 88 Meldung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
§ 89 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 90 Berichtspflicht gegenüber dem Landtag
Zweiter Unterabschnitt Rechte der betroffenen Person
§ 91 Auskunftsrecht
§ 92 Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 93 Anrufung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Dritter Unterabschnitt Datenschutzbeauftragter
§ 94 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
§ 95 Stellung des Datenschutzbeauftragten
§ 96 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Vierter Unterabschnitt Datenschutzaufsicht
§ 97 Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 98 Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
§ 99 Befugnisse der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
VIERTER ABSCHNITT Entschädigung
§ 100 (§ 55 a. F.) Voraussetzungen
§ 101 (§ 56 a. F.) Entschädigungspflichtiger