Skippertraining. Rolf Dreyer
gegnerischen Ansprüche anerkennen.
… Bergungshilfe in Anspruch genommen werden muss? Der Charterer ist nicht berechtigt, Bergungskosten auszuhandeln, dies ist dem Vercharterer bzw. dem Versicherer vorbehalten. Der Schiffsführer soll – unter Zeugen – den international üblichen »offenen Vertrag« vereinbaren, indem er sagt: »Lloyds open form – no cure no pay« (kein Erfolg, keine Bezahlung). Schäden, die im Gewahrsam eines Dritten entstehen, sind mit diesem gemeinsam zu protokollieren und zu unterschreiben. Angaben zum Wert der Charteryacht dürfen vom Charterer keinesfalls gemacht werden.
AUSWAHL DES VERCHARTERERS
Die größte Sicherheit bieten eingesessene Betriebe, die sich durch eine Verbandsmitgliedschaft (AKC, VDC), professionelle Kataloge oder Internetauftritte auszeichnen und über einen firmeneigenen technischen Service verfügen. Wer sich für einen privaten Vercharterer entscheidet – denen zu Unrecht gepflegtere Boote unterstellt werden –, geht ein größeres Risiko ein. Es ist zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung auch Charterbetrieb einschließt, ein Bootszeugnis vorhanden und wer Eigner ist.
Diese Versicherungen benötigt der Skipper; mit Ausnahme der Reiserücktrittskostenversicherung gehören sie oftmals zum Leistungsumfang des Vercharterers:
1. Haftpflicht mit mindestens 2,5 Millionen € Deckungssumme
2. Vollkasko möglichst mit 250 € Selbstbeteiligung
3. Charterausfall
4. Skipperhaftpflicht, die auch bei grober Fahrlässigkeit eintritt
5. Reiserücktrittskosten
Prämien für fehlende Versicherungen sind bei Preisvergleichen zu berücksichtigen.
CHARTERPREIS
Ein Preisvergleich sollte – wie gesagt – die Kaution umfassen, weil ein Schaden durchaus möglich ist. Die Schadenshöhe übersteigt in der Regel die Höhe die Kaution. Die genannten Versicherungen sollten vorhanden sein – auch wenn der Vercharterer sie als überflüssig bezeichnet – und die Prämien beim Preisvergleich berücksichtigt werden. Gespart werden kann am Schiff, nicht am Vercharterer – und auch nicht an den Saisonzuschlägen: Bei gutem Wetter macht Segeln viel mehr Spaß und es gibt dann auch weniger Unfälle und Schäden!
NAUTISCHE REISEPLANUNG
ALLGEMEINE PLANUNG
Die allgemeine Planung einer Seereise umfasst das Fahrzeug, seine Einrichtung, Ausrüstung und die erforderliche Crew. Wie viel Kraftstoff und Wasser, welche Nahrungsmittel werden benötigt? Wo können verbrauchte Vorräte wieder aufgefüllt werden? Solche Fragen lassen sich nur im Zusammenhang mit der navigatorischen Planung im weitesten Sinne beantworten. Sie soll hier als nautische Reiseplanung bezeichnet werden und besteht aus dem Studium von Seekarten, Seebüchern, Monatskarten und nautischen Reiseführern (Törnführern). Eine Reiseplanung in diesem Sinn ist das Thema dieses Abschnitts. Ordentlich gemacht, behandelt sie drei Komplexe:
1. Auswahl der Reisezeit, der möglichen Routen und anzusteuernden Häfen (welche Strecken letztlich gesegelt, welche Häfen schließlich angesteuert werden, hängt von Wind und Wetter ab und wird kurzfristig entschieden)
2. Empfangsmöglichkeiten von Wetterberichten und nautischen Warnmeldungen während der Reise
3. Alarmierungsmöglichkeiten über Funk in Fällen von Not und Dringlichkeit
Mit der Reiseplanung sollen Fragen folgender Art beantwortet werden:
• Auf welcher Route kann der Zielhafen angesteuert werden? Welche Fahrwasser, Schifffahrtswege oder Verkehrstrennungsgebiete müssen gequert, welche Sperrgebiete oder Gefahrenstellen umfahren werden?
• Welche Anlauf-, Liege- und Versorgungsmöglichkeiten bieten die Häfen?
• Gibt es Alternativrouten?
• Welche Häfen können in besonderen Fällen angelaufen werden, etwa bei Sturmwarnungen oder wenn medizinische Hilfe benötigt wird?
• Sind die dafür erforderlichen Seekarten und Hafenpläne an Bord?
• Welche Schifffahrtsgefahren bestehen im zu befahrenden Seegebiet? Gibt es Regionen mit gefährlichem Seegang?
• Mit welchen Strom- und Windverhältnissen, mit welchen Wellenhöhen muss gerechnet werden?
• Welche rechtlichen Vorschriften – zum Schiffsverkehr, Zoll, Grenzübertritt – sind zu beachten?
• Führt die Reise aus dem Fahrtgebiet heraus, für welches der Versicherungsschutz besteht?
• Wann und auf welchen Frequenzen können Seewetterberichte empfangen werden?
• Wie erhält man nautische Warnungen, wie Starkwind- und Sturmwarnungen?
• Welche Rettungsleitstellen (MRCC) stehen in Not- oder Dringlichkeitsfällen zur Verfügung?
• Welche weiteren Küstenfunkstellen (Verkehrszentralen, Häfen usw.) sind erreichbar? Welches sind ihre Arbeitskanäle? Besteht auf einem Streckenabschnitt Funkbenutzungspflicht?
• Verläuft die Reise durch Seegebiete, in denen keine Alarmierungsmöglichkeit per Sprechfunk vorhanden ist? Wie kann dort im Notfall Alarm ausgelöst werden?
KARTENSTUDIUM
Das Wort »Studium« mag hochgegriffen sein, beschreibt aber gut, was vor jedem Auslaufen nötig ist. Seekarten – insbesondere die amtlichen – bieten eine Informationsfülle, die mit einem kurzen Hingucken keinesfalls erschlossen werden kann. Denn es müssen grundsätzlich alle Zeichen und Abkürzungen im zu befahrenden Seeraum entschlüsselt werden. Dies ist bei amtlichen Karten mühselig und zeitaufwendig und erfordert die Karte 1/INT 1 oder die jeweilige nationale Fassung. Amtliche Karten enthalten viele für die Sportschifffahrt irrelevante Angaben. Nichtamtliche Sportschifffahrtskarten sind für den weniger erfahrenen Navigator leichter lesbar.
Begonnen wird mit dem Hafenplan, in dem die Yacht liegt. Man sollte nicht einfach hinter anderen auslaufenden Yachten herfahren. Wenn unerwartet manövriert oder noch einmal angelegt werden muss, ist es wichtig zu wissen, wo es flach ist und wo Gefahren drohen. Wie leicht man beim Verlassen des Ausgangshafens auf Grund laufen oder Fehler machen kann, zeigt das auf der nächsten Seite beschriebene Beispiel. Hafenpläne sind in Seekarten, im Hafenhandbuch und in nautischen Reiseführern abgedruckt und alle verfügbaren Quellen sollten genutzt werden. Nautische Reiseführer enthalten zudem Beschreibungen über das Anlaufen der Häfen; auch dies sollte vor dem erstmaligen Auslaufen gelesen und mit den Angaben in der Seekarte verglichen werden. Die Bedeutung jeder in Sicht kommenden Tonne muss bekannt sein und auch, an welcher Schiffsseite sie bleiben soll.
NAUTISCHE LITERATUR
Charteryachten sind in der Regel mit Seekarten und nautischer Literatur ausgerüstet. Sie decken das Seegebiet, das auf Reisen von bis zu drei Wochen Dauer befahren wird, ab. Mit dem Kartenstudium beginnt man normalerweise erst an Bord. Wer eigene Seekarten kaufen möchte, ist gut beraten, zunächst das Angebot an Sportschifffahrtskarten aus deutschen Verlagen zu prüfen. Bei Reisen in Gebieten, die von deutschen Crews seltener