Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich. Martin Schölkopf

Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich - Martin Schölkopf


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auf bestimmte Bevölkerungsgruppen bezogenen Pflichtversicherung. Nur Finnland führte von Beginn an – allerdings erst im Jahr 1963 – eine Volksversicherung bzw. einen öffentlichen Gesundheitsdienst ein (vgl. Alber 1987: 50). Das wichtigste Ziel der Krankenversicherungen, unabhängig davon, ob es sich um Pflichtversicherungen oder um freiwillige, staatlich subventionierte Versicherungen handelte, bestand anfangs im Ausgleich des mit einer Krankheit verbundenen Einkommensverlustes. Erst später wurden die Geldleistungen zunehmend durch die Gewährleistung medizinischer Sachleistungen ergänzt.

      Einmal eingeführt, wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen kontinuierlich ausgeweitet; sie bezogen daher einen immer größeren Teil der Bevölkerung in die Absicherung ein. Denn die Einführung der öffentlichen Absicherung im Krankheitsfall für bestimmte Bevölkerungsgruppen bot gleichzeitig eine Plattform für die politische Forderung nach Ausdehnung durch den Gesetzgeber – mit der Folge des zunehmenden Einbezugs weiterer Bevölkerungsteile (vgl. zum Folgenden Alber 1987: 54–55 sowie Tab. 3). Dabei wurde der erfasste Personenkreis i.d.R. zunächst auf weitere Gruppen abhängig Beschäftigter (z.B. Angestellte) ausgeweitet. Dies erfolgte zum Teil durch Abschaffung von Einkommensgrenzen, deren Überschreitung vorher von der Versicherungspflicht befreit hatte, zum Teil durch Aufnahme weiterer beruflicher Statusgruppen. Dem folgte dann meist die Ausdehnung der medizinischen Versorgungsleistungen auf Familienangehörige der Versicherten; die meisten Länder Westeuropas schufen diesen Schutz zwischen 1930 und 1946. Nur die norwegische Pflichtversicherung hatte Sachleistungen für Angehörige bereits von Beginn an eingeführt.

      In der Regel ein weiteres Jahrzehnt später – erstmals in Deutschland im Jahr 1941 – erfolgte die Ausweitung der Absicherung im Krankheitsfall auf die Rentner. In Westeuropa war diese Ausweitung erst mit der Einführung der finnischen Volksversicherung im Jahr 1963 allgemein umgesetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden schließlich bestimmte Gruppen von Selbstständigen in die Pflichtversicherungen einbezogen. Als das hier am längsten zögernde Deutschland 1971 die Versicherungspflicht auf Landwirte ausdehnte, hatten mit Ausnahme der bis Mitte der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts an der freiwilligen Versicherung festhaltenden Schweiz alle Länder zumindest einige Kategorien von Selbstständigen in die staatliche Zwangsversicherung integriert. Nur in den Ländern mit Volksversicherungen bzw. öffentlichem Gesundheitsdienst wurden alle Selbstständigen auf einen Schlag in die Versicherungspflicht einbezogen. Die übrigen Zwangsversicherungen dehnten ihren Anwendungsbereich dagegen sukzessive auf zusätzliche Kategorien selbstständig Erwerbstätiger aus, sodass in diesen Ländern noch lange Zeit einige Gruppen von Selbstständigen von der Versicherungspflicht befreit blieben. Ausnahmen existieren nur noch in Deutschland bzw. in Österreich, wo Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bzw. sich davon befreien lassen können.

LandJahrEinführungs- bzw. Änderungsgesetz
1888Pflichtversicherung mit Einkommensgrenzen für Arbeiter und Angestellte
1926Familienangehörige und Rentner in der Angestelltenversicherung
1928Landarbeiter
Österreich1941Familienangehörige und Rentner in der Arbeiterversicherung
1955leitende Angestellte
1965Landwirte
1966Selbstständige in der Industrie (halbobligatorisch)
1894Subventionierung freiwilliger Versicherung
Belgien1944Pflichtversicherung abhängig Beschäftigter, Ausweitung auf Rentner und Familienangehörige
1963Ausdehnung auf Selbstständige
1892Subventionierung freiwilliger Versicherung
1933halbobligatorische Versicherung
Dänemark1960Ausdehnung der halbobligatorischen Versicherung auf alle Bürger unter 16
1971öffentlicher Gesundheitsdienst
1883Pflichtversicherung für Arbeiter (und Angestellte unter Einkommensgrenze)
1911Landarbeiter
Deutschland1930Mitversicherung von Familienangehörigen als Regelleistung
1941Rentner
1971Landwirte
2009allgemeine Versicherungspflicht
Finnland1963öffentlicher Gesundheitsdienst
1898Subventionierung freiwilliger Versicherung
1919Übernahme der Pflichtversicherung in Elsass-Lothringen
1930Pflichtversicherung mit Einkommensgrenzen
Frankreich1942alle Arbeiter ohne Einkommensgrenzen
1946Rentner
1961Landwirte
1966Selbstständige außerhalb der Landwirtschaft
bis zur Unabhängigkeit: britische Gesetze
Irland1952Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte unter Einkommensgrenze
1886Subventionierung freiwilliger Versicherung
1928halbobligatorische Versicherung (durch kollektive Arbeitsverträge)
1939Mitversicherung von Familienangehörigen
Italien1943Pflichtversicherung für Industriearbeiter
1954Landwirte
1955Rentner
1956selbstständige Handwerker
1901Pflichtversicherung für Industriebeschäftigte mit Einkommensgrenze
1944Rentner
Luxemburg1951Ausweitung durch Aufhebung der Einkommensgrenzen
1952Selbstständige in Industrie und Handel, Freiberufler
1962Landwirte
1929Pflichtversicherung für Geldleistungen mit Einkommensgrenze
1941Ausweitung auf Sachleistungen und Familienangehörige
Niederlande1951Rentner
1967Volksversicherung für schwere Krankheiten
2006allgemeine Versicherungspflicht
1909Pflichtversicherung mit Einkommensgrenze, Mitversicherung Familienangehöriger
Norwegen1935selbstständige Fischer
1953Ausweitung durch Aufhebung der Einkommensgrenze für abhängig Beschäftigte
1956öffentlicher Gesundheitsdienst
Schweden1891Subventionierung freiwilliger Versicherung
1953öffentlicher Gesundheitsdienst
1911Subventionierung freiwilliger Versicherung
Schweiz1916erste kantonale Pflichtversicherung
1996allgemeine Versicherungspflicht
1911Pflichtversicherung mit Einkommensgrenze für Krankengeld
Großbritannien1913Ausweitung auf Sachleistungen
1946Volksversicherung/öffentlicher Gesundheitsdienst
1965Einkommensbezogene Geldleistungen
1922Pflichtversicherung für Fabrik- und Bergarbeiter
1934Ausweitung auf alle Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten
Japan1938Öffnung (freiwillig) für die gesamte Bevölkerung
1951Verpflichtung für die Kommunen, die gesamte Bevölkerung abzusichern
1961stationäre Akutversorgung landesweit als Volksversicherung
Kanada1972ambulante ärztliche Versorgung landesweit als Volksversicherung
1965Einführung von Medicare (Ältere) und Medicaid (Arme)
USA1986Anspruch auf Notfallversorgung durch Krankenhäuser für die gesamte Bevölkerung
1997Versicherung für Kinder aus einkommensschwachen Familien
2015Ausweitung des Versicherungsschutzes durch „Obama-Care“
1938öffentlicher Gesundheitsdienst
Neuseeland1965Krankengeld
1944Krankengeld
Australien1946ff.Subventionierung medizinischer
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