Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik. Barbara Klein
zum Teil zusammen mit ihren Angehörigen, gepflegt. Die folgende Abbildung (
Während die Quote bei der Altersgruppe 65–69 Jahre bei 4 % liegt, sind die 80- bis 84-Jährigen schon fast zu einem Fünftel betroffen, bei den 90-Jährigen und Älteren sind es 70,7 %, wobei Frauen mit einem Anteil von 75 % deutlich häufiger pflegebedürftig sind als Männer mit weniger als 58 %.
Mit einem höheren Lebensalter wird der menschliche Körper auch anfälliger für Krankheiten. Häufig auftretende chronische Erkrankungen sind die des Herz-Kreislaufsystems, Krebs-, Lungen- und Muskelskeletterkrankungen. Weitere typische Alterskrankheiten, also körperliche und seelische Beeinträchtigungen, die vor allem im höheren Lebensalter auftreten, sind: Demenz und Alzheimer, Depressionen (psychische Erkrankungen), aber auch Arthrose, Rheuma oder Osteoporose. All diese wirken sich auf die Lebensqualität aus. Mit dem Alter einhergehende Funktionsverluste
Abb. 1.1: Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht (Anteil in Prozent) im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt 2018a, S. 20)
des Sehens, Hörens und der Mobilität schränken den Aktionsradius häufig ein. Weitere Gesundheitsprobleme können auch die Folge vermehrter Stürze oder Inkontinenz sein (RKI 2015, S. 411).
2015 lebten 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen1 in Deutschland; fast ein Drittel davon war über 75 Jahre und älter (Statistisches Bundesamt 2017, S. 6). Folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Verteilung nach Altersgruppe und Geschlecht (
In der Altersgruppe 80 Jahre und älter der Menschen mit Schwerbehinderungen sind mehr Frauen als Männer schwerbehindert (58 %: 42 %). Schwerbehinderung ist dabei nicht immer mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Gleichwohl gibt es zum Teil vergleichbare Bedarfe, was die Unterstützung mit Assistiven Technologien und Hilfsmitteln angeht.
Abb. 1.2: Verteilung von Schwerbehinderungen in Deutschland nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2015 (Statistisches Bundesamt 2017; eigene Berechnung)
1.2 Begriffsklärung: Assistive Technologien, Hilfsmittel, Robotik und viele mehr
Wie bei der babylonischen Sprachverwirrung gibt es für die in diesem Buch vorgestellten Technologien und Konzepte unterschiedliche Begriffe. Die zurzeit wichtigsten werden kurz vorgestellt, bevor die Hilfsmittel – als verordnungsfähige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung – detailliert erläutert werden:
1. Assistive Technologien – der Oberbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (
2. Hilfsmittel (
3. Medizinprodukte (
4. Altersgerechte Assistenzsysteme (
5. Robotik, Apps und andere Entwicklungen (
6. Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit (
7. Universal Design, Inclusive Design und Design für Alle (
8. Zwei-Sinne-Prinzip (
9. Das Konzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (
1.2.1 Assistive Technologien – der Oberbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Der Begriff »Assistive Technologien« oder »Unterstützende Technologien« ist ein Oberbegriff der WHO und sicherlich am umfassendsten angelegt, da er sowohl die unterschiedlichsten Technologien als auch Konzepte umfasst, die ein selbstständiges Leben im Alter oder bei Behinderung ermöglichen.
Mit Assistiven Technologien ist die Bandbreite der technischen Hilfsmittel und Hilfen zum täglichen Leben gemeint: Mobilitätshilfen sowie Sitz- und Lagerungshilfen, Hilfen zur Umgebungssteuerung und zur Barrierefreiheit des Wohnumfelds, Arbeitsplatzanpassungen, Prothetik und Orthetik, sensorische Hilfen für Hörgeschädigte und Gehörlose und Unterstützte Kommunikation. Ebenso zählen dazu aber auch organisatorische Konzepte wie Telecare und Telehealth (Connell et al. 2008, S. 9).
Der Bereich der Assistiven Technologien hat dabei in den letzten Jahren massive technologische Entwicklungsschübe erfahren. Neben den Biotechnologien spielt dabei u. a. auch die Robotik zunehmend eine Rolle. Exemplarisch sind hier robotische Systeme wie Exoskelette zu nennen, die Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer beim Gehen unterstützen können (
1.2.2 Hilfsmittel
In Deutschland wird anstelle des Begriffs Assistive Technologien vor allem der Begriff »Hilfsmittel«, manchmal auch »technische Hilfsmittel«, verwendet. Der Begriff Hilfsmittel wird in der Gesetzgebung und den dazugehörigen Verordnungen benutzt – die Terminologie Assistive Technologien taucht hier nicht auf. Hilfsmittel sind eine verordnungsfähige Leistung der Kranken- und Pflegeversicherung und können auch auf anderen Gesetzesgrundlagen basieren, auf die hier nicht eingegangen wird. Das Unterkapitel 1.4 (