Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Jörg Graetz
an Vorsteuer. Damit wird erreicht, dass das Konto mit dem schwächeren Ursprungssaldo (hier Vorsteuer) nunmehr ausgeglichen ist. Auf dem Konto mit dem stärkeren Ursprungssaldo (hier Umsatzsteuer) verbleibt dann der Betrag der Zahllast für den Monat als neuer Saldo (EUR 190,00). Schließlich erfolgt der Ausgleich des verbleibenden Saldos (EUR 190,00) durch die Zahlung an das Finanzamt. Im Journal spiegelt sich das wie folgt wider (
PB Möbel-Design GmbHSeite 23 …JournalJanuar / Februar 05 (Auszug aus den laufende Buchungen)Nr.DatumBelegBuchungstextKontierungBetrag in EURSollHabenSollHaben
Abb. 2.51: Journal Januar / Februar 05 (Auszug)
Die folgende Abbildung 2.52 zeigt die Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer vor und nach der monatlichen Abwicklung mit dem Finanzamt:
Sollte in einem Monat ein Überhang der Vorsteuer über die Umsatzsteuer bestehen, wird die Verrechnung entsprechend mit dem schwächeren Saldo (gem. Konto Umsatzsteuer) gebucht. Es verbleibt dann auf dem Vorsteuerkonto ein Saldo, der den Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt darstellt. Der Ausgleich erfolgt mit der Erstattung durch das Finanzamt.
Abb. 2.52: Umsatzsteuerkonten
Zu den wichtigen monatlichen Abstimmungsarbeiten zählt die sogenannte Umsatzsteuerverprobung. Ziel ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für den Bereich Umsatzsteuer zu überprüfen und die Abgabe korrekter Steuervoranmeldungen sicherzustellen.
Bei der Umsatzsteuerverprobung werden aus allen umsatzsteuerrelevanten Erlöskonten die steuerpflichtigen Umsätze der Periode berechnet. Durch Multiplikation mit dem zugehörigen Steuersatz ergibt sich die Umsatzsteuer des Monats. Diese wird mit den gebuchten Umsatzsteuerbeträgen verglichen. Entsprechendes ist für die Vorsteuer durchzuführen.
6 Auch die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses knüpft an die Kaufmannseigenschaft an (
7 Ergänzendes Abgrenzungsmerkmal gem. R 15.7 EStR.
8 Vgl. Winkeljohann/Lewe, in: Beck Bil-Komm, 2018, Tz. 8 zu § 238 HGB.
9 Vgl. Brösel/Zwirner, in: Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, 2016, Tz. 19 zu § 238 HGB. Aus steuerlicher Sicht muss gem. H 5.2 (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) EStG die Buchführung den Grundsätzen doppelter Buchführung entsprechen.
10 Vgl. Coenenberg/Haller/Mattner/Schultze, Rechnungswesen, 2018, S. 55.
11 Vgl. Deitermann/Schmolke/Rückwart/Stobbe/Flader, Industrielles Rechnungswesen, 2018, Anhang. Der Kontenrahmen ist als Anhang B verfügbar.
12 Aus Vereinfachungsgründen wird jeweils nur ein Konto BGA bzw. TAM geführt ohne weitere Differenzierung.
13 Die Barabhebung von der Bank für die Kasse wird hier vereinfacht dargestellt. In der Praxis wir das Konto Geldtransit verwendet (Zwischenkonto wegen zeitlicher Buchungsunterschiede).
14 Weitere Gegenstände der Umsatzbesteuerung sind die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet und innergemeinschaftliche Erwerbe aus anderen EU-Ländern. Nachfolgend werden derartige Vorgänge mit Auslandsbezug nicht dargestellt. Die Umsatzbesteuerung tritt nur ein, wenn keine umsatzsteuerrechtliche Befreiungsvorschrift greift. Auch diese werden grundsätzlich nicht weiter behandelt. Auch Fälle der Besteuerung mit dem verminderten Steuersatz von 7 % bleiben unberücksichtigt.
15 Die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG setzt voraus, dass eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird.
16 In Anlehnung an Deitermann/Schmolke/Rückwart/Stobbe/Flader, Industrielles Rechnungswesen, 2018, S. 64.
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