Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus. Heidemarie Haeske-Seeberg

Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus - Heidemarie Haeske-Seeberg


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planungsrelevante Qualitätsindikatoren,

      • Zu- und Abschläge in der qualitätsorientierten Vergütung und

      • die Evaluation der Qualitätsverträge nach § 110a SGB V zu erarbeiten.

      • Cholecystektomie

      • Kardiologie

      • Vermeidung nosokomialer Infektionen

      Sowie für den stationären Bereich Experten für:

      • Gefäßchirurgie

      • Gynäkologie

      • Herz- und Lungentransplantation

      • Herzchirurgie

      • Herzschrittmacher und Defibrillatoren

      • Lebertransplantation

      • Mammachirurgie

      • Nieren- und Pankreastransplantation

      • Orthopädie und Unfallchirurgie

      • Perinatalmedizin

      • Pflege

      • Pneumonie

      Zum Institutsleiter wurde Dr. Christof Veit berufen, der als ausgewiesener Experte bereits seit etwa 30 Jahren verschiedene Funktionen im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung bekleidet. 2018 wurde Frau Dr. Regina Klakow-Frank nach der Beendigung ihrer Tätigkeit als unparteiische Vorsitzende des G-BA zur stellvertretenden Institutsleiterin berufen.

      Seit seinem Bestehen erhält das Institut regelmäßig durch Beschluss des G-BA verschiedene Aufgaben zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung übertragen. Um die Ausrichtung des IQTIG an den Bedarfen und Bedürfnissen von Patienten zu fördern, wurde ein entsprechender Stabsbereich eingerichtet.

      Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)

      Die AQS wurde 1993 zunächst als freiwilliges Abstimmungsgremium auf Bundesebene zu Fragen der Qualitätssicherung gegründet. Paritätisch vertreten waren die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen. Ständiger Gast und Förderer war das BMG.

      Seit Juli 1997 wurde die AQS durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz im § 137b SGB V gesetzlich mit dem Auftrag verankert, insbesondere zur Sicherung der Einheitlichkeit der Qualifikations- und Qualitätssicherungsanforderungen, diese wechselseitig unter den Beteiligten abzustimmen.

      Die AQS richtete Nationale Qualitätskonferenz aus, auf denen Entwicklungsperspektiven und Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung vorgestellt wurden.

      Mit Gründung des G-BA gingen die Aufgaben der ÄZQ auf diese über.

      Das Bundeskuratorium

      Das Bundeskuratorium beruhte auf dem zweiseitigen Vertrag gemäß § 112 Abs. 5 in Verbindung mit § 137 SGB V. Es formierte sich im Rahmen der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten. Es war zunächst paritätisch besetzt mit Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Später bekam auch die Bundesärztekammer Sitz und Stimme, die zunächst nur eine beratende Position innegehabt hatte. Der seinerzeit jüngst gegründete Deutsche Pflegerat war über die gesamte Zeit des Bestehens des Bundeskuratoriums beratend beteiligt.

      Das Bundeskuratorium beschloss alle von der SQS und später der BQS erarbeiteten Konzepte zur Ausgestaltung der Qualitätssicherung. Damit zeichnet es die Aufgaben des G-BA im Rahmen der externen QS vor. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz gingen seine Aufgaben an den G-BA über.

      Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

      Aufgaben und Rechtsstellung

      • »Feststellung des Standes der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und die Benennung des sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarfs,

      • Bewertung der eingeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit,

      • Erarbeitung von Empfehlungen für eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten sowie sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Qualitätssicherung einschließlich ihrer Umsetzung,

      Der G-BA beauftragte dann 2005 die BQS auch weiterhin und 2010 neu das aQua-Institut, die datengestützte externe Qualitätssicherung für alle deutschen Krankenhäuser durchzuführen. Erst im Jahr 2014 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) den G-BA beauftragt, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen. Dieser Auftrag wurde mit der Gründung des IQTIG umgesetzt.


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