Handbuch Qualitätsmanagement im Krankenhaus. Heidemarie Haeske-Seeberg

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Prüfkriterien und Abläufe fest.«93

      Zusammensetzung und Struktur

      Folgende Organisationen stellen paritätisch Vertreter und Mitglieder in den G-BA:

      • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

      • Kassenärztliche Bundesvereinigung

      • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

      • Zunächst die seinerzeit existierenden sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, nunmehr der GKV-SV (als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung aller gesetzlichen Krankenversicherungen)

      Die Leistungserbringer-Organisationen sind nur zu den Themen stimmberechtigt, die jeweils ihren Versorgungsbereich wesentlich betreffen. Sind einzelne Leistungsbereiche von einer Richtlinie nicht betroffen, erfolgt eine anteilige Stimmübertragung auf die betroffenen Organisationen.

      Der G-BA richtet jährlich Kongresse aus, auf denen der Öffentlichkeit vor allem Ergebnisse und die Vorhaben zur Weiterentwicklung der QS vorgestellt werden.

      Medizinischen Fachgruppen, Fachkommissionen und Expertengruppen

      Von Beginn an wird die QS begleitet von medizinischen Fachgruppen. Im Rahmen der freiwilligen QS wurden die Fachgruppen meist ausschließlich mit den Initiatoren und später von den durch die Ärztekammern berufenen ärztlichen Experten besetzt. Dies änderte sich mit der gesetzlichen Verankerung und insbesondere im Rahmen der QS für Fallpauschalen und Sonderentgelte. Die dafür berufenen zehn Fachgruppen wurden mit Vertreter der Rahmenvertragspartner besetzt. Dabei entsandten die Krankenkassen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Erstmals waren auch Vertreter der Pflege Mitglieder in den Fachgruppen. Dies erfuhr mit der Weiterentwicklung der QS und der Überführung in die Strukturen des G-BA eine weitere Veränderung.

      Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden gemäß der QS-RL Fachkommissionen eingerichtet, Dabei werden je nach QS-Verfahren Experten aus dem ambulanten bzw. stationären Sektor berücksichtigt. Zwei Drittel der Experten müssen je nach QS-Verfahren Ärzte, Zahnärzte bzw. Psychotherapeuten sein. Zusätzlich sind themenspezifisch Angehörige der Pflegeberufe zu beteiligen. Ein Mitberatungsrecht haben Patientenvertreter.

      In der Bundesfachkommission wird in den Herbstsitzungen die Entwicklung bzw. Anpassung der Auswertungsinformationen und Ergebnisse von Sonderauswertungen beraten und daraus Empfehlungen zur Weiterentwicklung von QS-Verfahren gegeben, wobei auch die Experten auf Landesebene Empfehlungen abgeben können.

      Dagegen wird in den Frühjahrssitzungen über die anonymisierten Ergebnisse beraten. Es werden davon abgeleitet Maßnahmen publiziert und Empfehlungen zum Strukturierten Dialog für die Länder erarbeitet.

      Im Rahmen der Weiterentwicklung in den letzten Jahren werden im Rahmen der verschiedenen Richtlinien unterschiedliche Expertenpanel mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten eingesetzt. Dafür existieren in den Richtlinien des G-BA spezifische Vorgaben.

      Fachkommissionen im Rahmen der QS planungsrelevante Qualitätsindikatoren

      Fachgruppe zur Durchführung des klärenden Dialoges im Rahmen der QFR-Richtlinie


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