Frauenrechte sind Menschenrechte - weltweit. Christa Randzio-Plath

Frauenrechte sind Menschenrechte - weltweit - Christa Randzio-Plath


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zu gewährleisten, ihre Potenziale zu entwickeln, das Analphabetentum abzuschaffen und ein nichtdiskriminierendes Bildungs- und Ausbildungswesen zu entwickeln. Trotz beeindruckender quantitativer Erfolge in der Mädchenbildung bleiben geschlechterbedingte Zugangshindernisse wie Menstruation und Schulgeld, die zu Schulausfallzeiten bei Mädchen führen, statistisch weitgehend nicht erfasst. Es bleibt überdies bei der Tatsache, dass 60 % aller Analphabeten Frauen sind und hiergegen wenig unternommen wird. Der Schutz der Rechte von Mädchen und ihre Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben wird für alle Aktionsbereiche betont. Ihre besondere Verletzlichkeit wird durch den eigenen Forderungsteil herausgestellt, weil Mädchen die Zukunft sind und ihre Schutzlosigkeit zu einer besonderen Mädchenförderung in Bildung, Gesundheit, Ernährung, Erwerbsarbeit und Gewaltverhinderung verpflichtet. Das gilt heute insbesondere auch für Digitalisierungsbildung.

      Frauen wird wie Männern das Recht auf körperliche, geistige und soziale Gesundheit versprochen sowie ein Höchstmaß an Information. Gleichzeitig betont das Aktionsprogramm besondere Vorsorgeprogramme für Frauen sowie den Schutz sexueller und reproduktiver Gesundheit wie sie bereits von der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 gefordert worden ist. Nach Angaben des Weltwirtschaftsforums sind die Fortschritte in Richtung gleichberechtigte Gesundheitslage sehr groß. Allerdings bleiben Herausforderungen bei der reproduktiven Gesundheit und den reproduktiven Rechten der Frauen. Nur 50 % der Frauen im südlichen Afrika können über Verhütungsmittel und Kinderzahl bestimmen.

      Die UN-Sicherheitsrats-Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 und die mit ihr verbundenen späteren Resolutionen unterstreichen wie die Aktionsplattform die besondere Verwundbarkeit der Frau in bewaffneten Konflikten durch Massenvergewaltigung und Versklavung, aber auch ihre besondere Rolle bei Friedensverhandlungen und fordert ihre gleichberechtigte Partizipation an Konfliktlösungen. Allerdings bleiben die UN-Entscheidungsstrukturen zur Konfliktbewältigung trotz eindeutiger Erfolge von Frauen als Friedensstifterinnen z. B. im Fall der Großen Seen in Afrika männerdominiert.

      Das Economic Empowerment von Frauen als Zielgröße hat in der Aktionsplattform ihren Ursprung. Es geht um die Stärkung der Rechte und die ökonomische Unabhängigkeit der Frauen, die Überwindung von Beschäftigungsverboten, von Lohndiskriminierung, von ungleichen schlechteren Arbeitsbedingungen und die Durchsetzung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die UN-Agenda 2030 nimmt diese Ziele von Peking auf. Diese Strategie wiederholt die G-20-Strategie von Brisbane mit dem Ziel, die Frauenerwerbstätigkeit um 25 % zu erhöhen, um ein höheres Wirtschaftswachstum zu erzielen. Dabei muss es um gute Arbeit für Frauen gehen, die gleiche und gleichwertige Bedingungen in der Arbeitswelt zur Voraussetzung hat – von der Lohngleichheit bis zu den Arbeitsbedingungen. Selbst in der Europäische Union ist das Lohngefälle mit durchschnittlich 16 % weiterhin zu hoch.

      Offen bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie ist entscheidend für die gleichberechtigte Teilnahme der Frauen und Männer am Erwerbsleben. Fast die Hälfte der UN-Staaten kennt inzwischen spezifische Maßnahmen. Die Herausforderungen der Sorgewirtschaft (care economy) sind von den meisten Regierungen nicht begriffen oder werden wegen der finanziellen Implikationen immer wieder an den Rand geschoben. Die Covid-19-Pandemie verdeutlichte diese Herausforderung. Bezahlbare qualitativ hochwertige öffentliche Infrastrukturen für Kinderbetreuung oder im Pflegebereich sind alternativlos.

      Die gleichberechtigte Partizipation der Frau in allen Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft war ein zentrales Anliegen der Pekinger Aktionsplattform. Es geht um Gerechtigkeit und Demokratie sowie um die Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von Frauen. Die Regierungen werden zum Handeln aufgefordert. 30-prozentige Quoten werden als Mindestgröße diskutiert. Die Ohnmacht der Frauen in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen will auch Ziel 5 der UN-Agenda 2030 überwinden. Frauen sind immer noch nicht paritätisch beteiligt. Angesichts von einem Frauenanteil von 25 % der Abgeordneten weltweit und der verschwindend geringen Zahl von Staats- und Regierungschefinnen sowie Bürgermeisterinnen 2020 gibt es hier einen dringenden Handlungsbedarf. Nicht einmal 5 % der Bürgermeister weltweit sind Frauen. Verbessert hat sich der Frauenanteil in wichtigen Positionen der Verwaltung, der Dritten Gewalt, der Zentralbanken und anderer Institutionen. Allerdings gibt es regional gesehen erhebliche Unterschiede.

      Wegweisend waren die Beschlüsse zur Integration der Gleichstellung in nationales Recht. In allen öffentlichen Programmen und Maßnahmen, zum Gender Mainstreaming in öffentlichen Entscheidungsbereichen, zur Schaffung von Gleichstellungsbehörden sowie zur Verpflichtung der Staaten auf geschlechtsspezifische Datenerhebung und Datenanalyse. In den ersten Jahren nach Peking wurden viele gleichstellungspolitische Institutionen aufgebaut wie Frauenministerien, Gleichstellungsstellen bei den Regierungen, Gleichstellungsinstitutionen und -kommissionen oder Ombudsstellen. 2020 ist von den institutionellen Mechanismen zur Förderung der Frau wenig geblieben. Vor allem wurden im Zeichen von Sparmaßnahmen überall Personal- und Finanzmittel gekürzt, ohne die Strukturen und Ressourcen zur Gleichstellung weder erhalten noch gestärkt werden können. 80 % der UN-Staaten haben äußerst bescheidene nationale Gleichstellungspläne, die auch zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 eingesetzt werden. Die Europäische Union und auch Deutschland haben 2020 immerhin erstmals eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen.

      Die universale und unveräußerliche Menschenwürde und die damit verbundenen Menschenrechte von Frauen sind Grundlagen für die Geschlechtergerechtigkeit. Die UN-Staaten müssen die Menschenrechte der Frauen respektieren, schützen und die Frauenrechtskonvention zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung von Frauen nutzen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag verurteilt zu Recht Vergewaltigungen von Frauen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das allein hilft Frauen nicht. Alle Staaten müssen die Menschenrechte von Frauen mehr respektieren als bisher und Verletzungen hart sanktionieren. Das gilt vor allem für Staaten, in denen Geschlechterstereotype aus religiösen, kulturellen oder ideologischen Gründen Frauendiskriminierung legitimieren. Wichtig ist der gleichberechtigte Zugang zur Justiz, um Gerechtigkeit zugunsten von Frauen durchzusetzen. Nicht einmal 40 % der vergewaltigten Frauen weltweit haben die Chance, ihren Fall zur Anklage zu bringen. Den Medien wird eine besondere Rolle zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, geschlechterspezifischen Traditionen und Vorurteilen eingeräumt. Deswegen fordert die Aktionsplattform zu Recht die Mitwirkung von Frauen und die klischeefreie Darstellung von Frauen in den Medien. Davon ist die Gesellschaft weltweit Meilen entfernt.

      Aufbauend auf der Weltumweltkonferenz von Rio 1972 sind erste Schritte unternommen worden sind, um die Umwelt- und Geschlechterperspektive zu verbinden. Es wird die volle Partizipation der Frauen an umweltpolitischen und nachhaltigen Entscheidungen gefordert. Frauen werden als wichtige Akteurinnen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gesehen. Es geht auch um die Auswirkungen von Umwelt- und Klimaschäden auf die Frauen. Heute müssen nicht nur die Auswirkungen von Entwicklungs- und Umweltpolitik auf Frauen, sondern vor allem das Klima thematisiert werden. Frauen sind von Klimakatastrophen am meisten betroffen, vor allem in Afrika und Südasien.

      ■ Versprochen – nicht gehalten

      2020, 25 Jahre später, hält sich der Frauenzorn über die nicht eingelösten Versprechen der Weltfrauenkonferenzen und der folgenden UN-Generalversammlungen in Grenzen. Die von den UN 2020 vorgelegten Umsetzungserfolge sind nicht beachtlich: Fast alle UN-Staaten haben die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen verankert. 278 Gesetze oder Rechtsreformen wurden verabschiedet, um die Gleichstellung zu fördern. Mehr Mädchen als je zuvor gehen zur Schule. Die Müttersterblichkeit ist um 38 % (2000 bis 2017) gesunken.

      Viel zu tun gibt es nach dem Bericht des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung der Aktionsplattform von Peking vom 13. Dezember 2019 für alle Akteur:innen, um die Aktionsplattform in gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen und damit die strukturelle soziale Diskriminierung der Frau zu beseitigen: Nur 10 % der Regierungschefs sind weiblich, nur 25 % der Abgeordneten weltweit sind Frauen. Das Risiko absoluter Armut ist für Frauen 25-mal höher als für Männer und damit überproportional hoch. Frauen leisten dreimal so viele Stunden unbezahlter Sorge- und Hausarbeit wie Männer. In der Arbeitswelt beträgt die Genderlücke bei Beschäftigung seit den 1990er-Jahren 31 %, beim Lohn 16 % und nur eine von vier Managern ist eine Frau. 31 % der jungen Frauen haben 2020 weder einen Schul-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz


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