Jüdische Altertümer. Flavius Josephus

Jüdische Altertümer - Flavius Josephus


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hätten, denen das Gift zugedacht war.

      35. Wer einen anderen verstümmelt hat, soll dasselbe Glied verlieren, dessen er den anderen beraubte, es sei denn, dass der Verstümmelte sich mit Geldentschädigung zufrieden gibt. Denn das Gesetz gibt dem Geschädigten das Recht, seinen Schaden selbst abzuschätzen und sich hiermit zufrieden zu geben, wenn er kein strengeres Einschreiten wünscht.

      36. Wer einen stößigen Ochsen besitzt, soll ihn schlachten. Hat der Ochs jemand auf der Tenne zu Tode gestoßen, so soll er zu Tode gesteinigt, und sein Fleisch nicht verzehrt werden. Wird nachgewiesen, dass sein Herr um seine Unart gewusst, ihn aber dennoch nicht besser in Obacht genommen hat, so soll dieser selbst des Todes sterben, weil er Schuld trägt, dass sein Ochs einen Menschen getötet hat. Hat der Ochs einen Sklaven oder eine Magd getötet, so soll er gesteinigt werden; der Besitzer aber muss an den Herrn des Getöteten dreißig Sekel zahlen. Hat ein Ochs einen anderen Ochsen zu Tode gestoßen, so sollen beide verkauft werden, den Erlös aber sollen die Besitzer unter sich teilen.

      37. Wer einen Brunnen oder sonst einen Wasserbehälter gräbt, soll ihn sorgfältig mit Brettern zudecken, nicht um jemand zu verhindern, Wasser daraus zu entnehmen, sondern damit niemand hineinfalle. Wenn aber in eine solche Grube Vieh hineinfällt und zugrunde geht, so soll der Besitzer der Grube dem Herrn des Viehes den Wert desselben ersetzen. Auch sollen die Brunnen mit einer wandartigen Einfriedigung versehen sein, dass niemand hineinfällt.

      38. Wer etwas zum Aufbewahren annimmt, soll es wie eine heilige und göttliche Sache in Obacht nehmen, und niemand, sei es Mann oder Weib, soll denjenigen, der ihm etwas anvertraut hat, darum betrügen, wenn er auch eine Menge Geld dadurch gewinnen und sicher sein kann, dass niemand ihn zu überführen imstande ist. Denn jeder soll rechtlich handeln, sein Gewissen und besonders Gott scheuen, vor dem kein Böser verborgen bleibt, damit er sich das Zeugnis geben kann, nur Taten vollbracht zu haben, die das Lob seiner Mitmenschen verdienen. Wenn jemand, der etwas zum Aufbewahren angenommen hat, dieses ohne seine Schuld verliert, so soll er vor sieben Richter hintreten und bei Gott schwören, dass er es nicht absichtlich und durch seine Schuld verloren, auch nichts davon für sich selbst verwendet habe. Alsdann soll er freigesprochen werden. Hat er aber das Mindeste von dem Anvertrauten zu seinem Nutzen veruntreut und verloren, so soll er verurteilt werden, auch alles Übrige zurückzuerstatten. In gleicher Weise soll es auch mit dem Arbeitslohn gehalten werden. Dem armen Manne soll man seinen Lohn nicht vorenthalten, sondern bedenken, dass Gott ihm keinerlei eigenen Besitz beschert hat. Auch soll man die Auszahlung des Arbeitslohnes nicht verschieben, sondern sie noch am selben Tage bewirken; denn Gott will nicht, dass der Arbeiter den Ertrag seiner Arbeit entbehre.

      39. Kinder sollen für die Schuld ihrer Eltern nicht büßen, vielmehr verdienen sie, wenn sie selbst brav sind, mehr Mitleid als Hass dafür, dass sie von so gottlosen Eltern abstammen. Aber auch soll die Sünde der Kinder nicht den Eltern zur Last gelegt werden, da junge Leute aus Überdruss am Lernen sich vieles erlauben, was gegen die Vorschriften verstößt.

      40. Man scheue und fliehe den Umgang der Verschnittenen, denen die Manneskraft und Zeugungsfähigkeit fehlt, die Gott den Menschen zur Mehrung ihres Geschlechtes verliehen hat. Sie sollen verstoßen werden, als ob sie die Kinder gemordet hätten, noch ehe diese geboren sind, und weil sie sich der Zeugungsfähigkeit beraubt haben. Weibisch wie ihr Körper ist auch ihre Seele. Verworfen soll auch sein, was das Aussehen einer Missgeburt hat. Überhaupt soll man weder Menschen noch Tiere verschneiden.

      41. Das soll nun im Frieden die Verfassung eures Staates sein, und der gnädige Gott wird ihn in Ehren halten und vor Aufruhr bewahren. Möge nie die Zeit kommen, da eines dieser Gesetze verändert oder ins Gegenteil verkehrt wird. Da es aber natürlich ist, dass das Menschengeschlecht, sei es ohne oder mit seinem Willen, in Verwirrung und Gefahren geraten kann, so will ich auch für diesen Fall einiges anordnen, damit ihr wisst, was ihr Zweckmäßiges tun müsst, wenn es nötig ist, und euch nicht erst danach umzusehen braucht, wenn ihr unvermutet in Gefahr geratet. Gebe Gott, dass ihr das Land, das er euch als Lohn für eure Mühen und Tugenden schenkt, in Ruhe und Frieden bebauen möget, und dass sein Besitz euch weder durch feindliche Einfälle noch durch innere Unruhen verkümmert werde. Möget ihr auch nichts tun, was dem Sinne eurer Väter widerspricht, damit ihr deren Gesetze nicht einbüßt, sondern stets nach den Vorschriften lebt, die Gott euch als gut und bewährt übergeben hat. Wenn aber euch oder eure späteren Nachkommen das Los trifft, Krieg führen zu müssen, so möge derselbe außerhalb eures Landes sich abspielen. Auch sollt ihr, ehe ihr in den Krieg eintretet, Gesandte und Herolde an eure Feinde schicken. Denn es geziemt sich, dass ihr, ehe ihr zu den Waffen greift, euren Feinden zuvor erklärt, ihr möchtet, obgleich ihr ein großes Heer, Reiterei und Waffen und vor allem den gnädigen Gott als Beschützer hättet, dennoch nicht gern zu einem Kriege euch gezwungen sehen, noch ihnen wider ihren Willen ihr Hab und Gut rauben. Geben sie dann nach, so ziemt es sich, dass ihr mit ihnen Frieden haltet. Wollen sie aber im Vertrauen auf ihre Stärke mit euch kämpfen, so führt euer Heer gegen sie und wählt Gott zu eurem obersten und einen tüchtigen Mann zu eurem zweiten Feldherrn. Denn viele Befehlshaber schaden gar oft, zumal wenn rasches Handeln erforderlich ist. Das Heer soll rein und aus den stärksten und mutigsten Männern ausgewählt sein. Furchtsame dagegen sollen zurückgewiesen werden, damit sie nicht, wenn es zur Entscheidung kommt, durch ihre Flucht den Feinden Vorteil bereiten. Diejenigen, welche ein Haus gebaut haben, das sie noch kein Jahr bewohnen, sowie die, die gesäet und noch nicht geerntet haben, ferner die Verlobten oder jung Verheirateten sollen zu Hause bleiben, damit sie nicht vor Sehnsucht nach dem, was sie zurückgelassen, ihr Leben schonen und sich feige benehmen.

      42. Ist das Lager errichtet, so hütet euch vor grausamen und gottlosen Handlungen. Bei der Belagerung einer Stadt sollt ihr, wenn ihr Mangel an Holz zu Bollwerken habt, keine fruchtbaren Bäume abhauen, sondern sie verschonen und bedenken, dass sie zum Nutzen der Menschen geschaffen sind und dass sie, wenn sie reden könnten, sich beschweren würden, dass sie unverdient misshandelt würden, da sie keine Veranlassung zu dem Kriege gegeben hätten, und dass sie, wenn es ihnen möglich wäre, fortwandern und in ein anderes Land ziehen würden. Habt ihr eine Schlacht gewonnen, so tötet die, die gegen euch gekämpft haben, die Übrigen aber machet euch tributpflichtig mit Ausnahme der Chananäer, die ihr gänzlich vertilgen sollt.

      43. Seht euch besonders im Kriege vor, dass nicht ein Weib Manneskleider oder ein Mann Weiberkleider trage.

      44. Das ist die Verfassung, die Moyses hinterließ. Die Gesetze dagegen hat er vierzig Jahre früher gegeben; von ihnen will ich in einem anderen Werke sprechen. – An den folgenden Tagen (er redete unermüdlich) übergab er dem Volke die Glück bringenden Gebetsformeln und die Verwünschungen gegen diejenigen, welche den Gesetzen zuwiderhandeln würden. Hierauf las er ihnen ein Lied in sechsfüßigen Versen vor, das er in einem heiligen Buche aufgezeichnet hinterlassen hat. Dasselbe enthält eine Weissagung der Zukunft, nach welcher alles eingetroffen ist und noch eintrifft. Diese heiligen Bücher übergab er den Priestern, desgleichen auch die Lade, in welcher er die auf zwei Tafeln geschriebenen zehn Gebote niederlegte, und die heilige Hütte. Das Volk ermahnte er, nach der Eroberung und Besitzergreifung Chananaeas das ihm von den Amalekitern zugefügte Unrecht nicht zu vergessen, sondern gegen sie zu Felde zu ziehen und das Leid, das sie ihnen in der Wüste angetan, zu rächen. Sobald sie das Land Chananaea in Besitz genommen und die ganze Einwohnerschaft, wie es sich gebühre, vernichtet hätten, sollten sie einen Altar errichten gegen Sonnenaufgang, nicht weit von der Stadt der Sikimiter zwischen zwei Bergen, von denen der zur Rechten Garizin, der zur Linken Gibal heiße. Das Volk solle sich zu je sechs Stämmen auf den beiden Bergen samt den Priestern und Leviten aufstellen. Dann sollten zunächst die, die auf dem Berge Garizin ständen, denjenigen Glück und Segen wünschen, die Gott eifrig dienten, die Gesetze beobachteten und den Vorschriften des Moyses nicht zuwiderhandelten. Die sechs anderen Stämme sollten ihnen beipflichten und ebenso, wenn sie die Segenswünsche aussprächen, die Ersteren ihnen zustimmen. Darauf sollten sie die Gesetzesübertreter verwünschen, und was die einen aussprächen, sollten die anderen jedes Mal billigen. Diese Segenswünsche und Fluchworte schrieb Moyses auf, damit sie stets im Gedächtnis blieben. Auch ließ er sie im Angesichte seines Todes auf beide Seiten des Altares schreiben. Dann gebot er dem Volke, vor diesem Altar stehend Brandopfer darzubringen, nach diesem Tage aber kein anderes Opfer mehr auf ihn zu legen; denn das sei nicht gestattet. Diese Vorschriften gab Moyses,


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