Schutz von Kulturgut. Daniela Vogt
Schlussbemerkungen
8 Literatur Gesetzestexte Allgemeine Literaturhinweise
9 Anhang Anhang 1: Glossar Anhang 2: Nationale Organisationen im nationalen Kulturgutschutz
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[7]Im Anhang des Buches werden nationale Organisationen des Kulturgutschutzes vorgestellt. Hinweise zu Organisationen im internationalen Kontext sowie Auszüge aus Gesetzestexten sind im digitalen Zusatzmaterial unter folgendem Link aufgeführt: https://dl.kohlhammer.de/978-3-17-038626-6 |
[9]Kulturgut schützen
Die Bilder sind noch immer allgegenwärtig: die Ruinen der im syrischen Bürgerkrieg zerstörten antiken Stätte Palmyra oder der Altstadt von Damaskus, der Einsturz der Brücke von Mostar im November 1993 und deren Wiederaufbau, ebenso wie die Zerstörungen in Mittelitalien oder Nepal durch schwere Erdbeben. Das Elbehochwasser hat in der Gemäldegalerie des Dresdner Zwingers immense Schäden verursacht. Durch Brände wie in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, wie in Notre Dame de Paris oder der Burg Shuri in Okinawa sind bedeutende Kulturgüter stark zerstört worden. Angesichts der umfangreichen Zerstörungen von Kulturgut [10]durch Terror, Krieg und illegalen Handel in Krisen- und Kriegsregionen, aber eben auch durch Naturkatastrophen und die zunehmenden Extremwetterereignisse infolge der Klimaveränderungen, erlangen der Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit höhere Relevanz und Dringlichkeit.
Bild 1: Diese Kirchenruine in Mittelitalien zeigt eindrucksvoll, dass Kulturgüter, die Jahrhunderte überdauert haben, innerhalb kürzester Zeit (hier aufgrund eines Erdbebens) nahezu vollständig vernichtet werden können.
Die Bedeutung von Kulturgütern für die allgemeine Sicherheit wird mittlerweile international anerkannt: Im März 2017 betonte der UN-Sicherheitsrat in einer Resolution die Bedeutung des Schutzes von Kulturgütern als Pflicht für die allgemeine Sicherheit. Außerdem verkündete im Sommer des gleichen Jahres der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ein Urteil, das die Zerstörung von Kulturgut erstmals als Kriegsverbrechen ahndete. Für die Zerstörung von Weltkulturerbe im westafrikanischen Mali wurde der inhaftierte frühere Islamist Amad al-Mahdi zur Wiedergutmachung in Höhe von 2,7 Millionen Euro verurteilt, bereits im Jahr zuvor wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, die Angriffe geleitet zu haben und persönlich an der Zerstörung von fünf Monumenten beteiligt gewesen zu sein (Al-Mahdi-Urteil; u. a. FAZ, 2016).
Was aber ist schützenswertes Kulturgut? Um etwas zu schützen, muss zunächst eine Vorstellung von dem zu schützenden Objekt bestehen. Im ersten Kapitel wird zunächst eine Annäherung an eine Definition von Kulturgut gesucht. Damit eng verbunden sind die Bedeutung von Kultur und die Problematik einer Abgrenzung von besonders wertvollem Kulturgut durch allgemein gültige Kriterien oder Merkmale. Die mit den Gütern verknüpften, tradierten Werte wirken identitätsbildend und stabilisieren Gesellschaften. Diese, von einer Gemeinschaft legitimierte, kulturelle Identität beruht im weitesten Sinne auf einem allgemeinen Konsens. Dieser wiederum bildet keine Konstante, sondern verändert sich in Zeit und Raum, mit Herrschaftssystemen und dem Zeitgeist.
Zwei Beispiele:
1 Die Christi-Erlöser-Kathedrale (Moskau), 1883 erbaut, wurde 1931 auf Anordnung des Sekretärs des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei gesprengt. Stalin verfolgte Pläne zur Errichtung eines über 400 Meter hohen, jedoch nie realisierten, Palastes der Sowjets. An der Stelle wurde zwischenzeitlich ein öffentliches Freibad errichtet. 1990 erhielt die russisch-orthodoxe Kirche die Erlaubnis der Regierung zum Wiederaufbau der Kathedrale. Diese wurde weitgehend originalgetreu wieder aufgebaut und 2000 geweiht (Mortsiefer/Pelzer, 2016).
2 Der Palast der Republik (Berlin) war der auch unter den Namen »Palazzo di Protzo« oder »Erichs Lampenladen« bekannte Sitz der Volkskammer in der DDR. Obwohl zwei Drittel der gesamtdeutschen Bevölkerung sich für [11]den Erhalt des Bauwerks aussprachen, beschloss der Deutsche Bundestag den Abriss, der ab Ende Januar 2006 bis 2008 erfolgte. An der Stelle des Palastes entsteht seit 2012 das Berliner Schloss neu, das im Zweiten Weltkrieg ausbrannte. Die Reste des Originalbestandes wurden 1950 durch einen SED-Beschluss abgerissen. Drei Seiten der barocken Original-Fassade werden für das sogenannte Humboldt-Forum rekonstruiert. Ziel: die Wiederherstellung des historischen Berliner Stadtbildes.
Kulturgutschutz bezieht sich allgemein auf jene Maßnahmen zur Bewahrung der Güter, die zugleich sicherungswert, sicherungsfähig und bedroht sind. Der folgende Abschnitt geht dann den Fragen nach: Wovor müssen Kulturgüter geschützt werden? Was bedroht bzw. beschädigt Kulturgüter?
Schutz soll Sicherheit geben – Sicherheit vor möglichen zerstörerischen Ereignissen. Um Kulturgut sichern zu können, müssen die Gefahren und Bedrohungen benannt werden, die zur Beschädigung, Zerstörung, zu Plünderung oder sonstigem Verlust führen können. Mögliche Gefahren werden aufgezeigt. Die Kenntnis der Gefahren bildet die Grundlage, um die Gefährdung einschätzen und adäquate Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Doch: Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig und geeignet? Auch für Kulturgüter bietet das Risiko- und Krisenmanagement ein systematisches Vorgehen, um den Gefahren sowohl präventiv wie im Ereignisfall begegnen zu können, was in Kapitel 3.2 gezeigt wird.
Letztendlich dienen Erhalt und Sicherung immer dem übergeordneten Ziel, den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe sicherzustellen. Neben präventiven, konservatorischen wie restauratorischen Sicherungsmaßnahmen geschieht dies über gesetzliche Bestimmungen. Im abschließenden, dritten Kapitel wird das Augenmerk auf die rechtlichen Grundlagen des Kulturgutschutzes gelegt. In chronologischer Abfolge werden zunächst die wesentlichen internationalen Abkommen in ihrer Entwicklung betrachtet. Außerdem wird die nationale, hier die deutsche, Gesetzgebung betrachtet. Den Abschluss bildet ein kurzer Blick auf die europäischen Richtlinien und Verordnungen im Bereich Kulturgut. Themenschwerpunkte des Rechts sind: der Schutz im bewaffneten Konflikt, der Erhalt über Gesetze zum Denkmalschutz sowie die Regelung des Handels mit Kulturgütern.
Dieses Buch wurde geschrieben, um einen schnellen Einstieg in die Thematik des Kulturgutschutzes – in Deutschland – zu ermöglichen. Gedacht als Handreichung, bietet es eine Zusammenstellung grundlegender Texte und Materialien. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Problembewusstseins. Der Fokus liegt klar auf dem zivilen Bereich des Schutzes, wenngleich mit der Haager Konvention von 1954 [12]erstmals eine allgemeine Definition von Kulturgut aufkam, und das Abkommen zum Humanitären Völkerrecht zählt, behandelt es doch Mittel und Maßnahmen im Kriegsfall.
[13]1 Kultur und Kulturgut
1.1 Bedeutung von Kultur und Kulturgut
Der Begriff »Kultur« wird in verschiedenen Kontexten und von den wissenschaftlichen Disziplinen ganz unterschiedlich verwendet und auch im alltäglichen Sprachgebrauch bleibt der Begriff meist vage. Wird versucht Kultur zu definieren, ist es oft schwer, Kriterien festzulegen. Gottfried Herder prägte 1791 den allgemeinen Oberbegriff