Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau. Thomas Bauer

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      Tab. 14: Erfahrungswerte für die Scherfestigkeit bindiger Böden nach DIN 1055-2

      Die Anwendung der Tabellenwerte für die Scherfestigkeit gilt nicht,

falls Haarrisse, Harnische, Klüfte oder Einlagerungen in schwach bindigen oder nichtbindigen Böden das Verhalten der Bodenmasse beeinträchtigen,
wenn bei Böden durch Verwerfungen oder geneigte Schichtfugen bestimmte Gleitflächen vorgegeben sind, die zu Rutschungen führen oder
wenn bei feinkörnigen Böden bei großen Scherwegen die Restscherfestigkeit maßgebend sein kann.

      Gegebenfalls ist die Anwendung der Tabellenwerte eingeschränkt,

wenn bei wassergesättigten Schluffböden der Boden Fließeigenschaften annimmt,
falls veränderlicher Porenwasserdruck bzw. Porenwasserüberdruck auftritt,
wenn sich der Boden nicht ausreichend verformbar verhält,
wenn mit Verwitterung oder Aufweichung zu rechnen ist oder
wenn mit einem raschen Zusammenbruch des Korngerüsts zu rechnen ist.

      Die Anwendung der Erfahrungswerte für die Kohäsion c’ des konsolidierten bzw. dränierten Bodens und für die Schwerfestigkeit Cu des undränierten Bodens ist nur für Böden zulässig, die mind. eine weiche Konsistenz aufweisen und deren Zustandsform sich nicht ungünstig ändert.

      

Erd- und Bodenarbeiten

      

Grundlagen

      Allgemeine Hinweise

      Erd- und Bodenarbeiten sind im Garten- und Landschaftsbau die grundlegenden Arbeiten schlechthin. Auf diese Arbeiten bauen nahezu alle anderen Leistungen auf. Eine korrekte Bearbeitung des Bodens von Anfang an ist somit grundlegende Voraussetzung für eine schadenfreie und fachgerechte Erbringung darauf aufbauender Leistungen.

      Nun sind jedoch die Anforderungen an den Baustoff Boden, abhängig von der späteren Nutzung, völlig unterschiedlich. Während für eine bautechnische Verwendung im Verkehrswegebau Eigenschaften wie Verdichtbarkeit und Tragfähigkeit vorrangig gefordert sind, so kommt es für vegetationstechnische Verwendungszwecke v. a. auf eine gute Bewuchsfähigkeit an. Eine durch Baumaschinen bei feuchter Witterung erfolgte Verdichtung, ein hoher Lockerungsgrad, eine hohe Wasserdurchlässigkeit etc. können also für den einen Verwendungszweck durchaus erwünscht, für den anderen absolut schädlich sein. Insofern muss bei jeder Bodenbearbeitung der spätere Verwendungszweck stets geklärt und der Einsatz der Maschinen bei passender Witterung entsprechend abgestimmt sein.

      Begriffe

      Erdarbeiten i. S. d. DIN ATV 18300 umfassen bautechnische Arbeiten am und mit Böden, wie z. B. Aushub, Transport, Einbau und Verdichtung. Erdarbeiten umfassen außerdem Grabarbeiten für Entwässerungs- und Kabelleitungen sowie das Aufbereiten und Verbessern von Boden und Fels zur erdbautechnischen Verwendung.

      Bodenarbeiten gemäß DIN ATV 18915 beziehen sich dagegen ausschließlich auf die Verwendung von Böden für vegetationstechnische Zwecke.

      Baugrund wird unterschieden in Untergrund und Unterbau. Untergrund ist der natürlich anstehende, Unterbau dagegen der mit mineralischen oder organischen Stoffen aufgeschüttete Baugrund.

      Planum {Planum} ist die nach vorgegebenen Kriterien (Gefälle, Verdichtung, Höhe, Ebenheit) technisch bearbeitete Oberfläche des Baugrunds.

      Feinplanum {Feinplanum} ist die nach abschließend erfolgter Bearbeitung oberste Schicht einer Vegetationsfläche.

      Oberboden {Oberboden} ist die oberste Schicht des durch physikalische, chemische oder biologische Vorgänge entstandenen Bodens, der je nach Kornzusammensetzung in Bodengruppen nach DIN 18915 eingeteilt wird.

      Unterboden {Unterboden} ist die unter dem Oberboden liegende verwitterte Schicht. Mit entsprechenden Maßnahmen kann er für Vegetationszwecke nutzbar gemacht werden.

      Vegetationstragschicht {Vegetationstragschicht} ist die oberste Schicht, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaft für den Bewuchs mit Pflanzen geeignet ist. Sie besteht i. d. R. aus Oberboden oder einem geeigneten Substrat.

      Ein Homogenbereich {Homogenbereiche} (siehe Ausgabe 2016 der DIN 18300) ist der „begrenzte Bereich, der aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten besteht und der für die einzusetzenden Erdbaugeräte jeweils vergleichbare Eigenschaften enthält“. Der Begriff des „Homogenbereichs“ umfasst alle Bodenschichten, die hinsichtlich der Bearbeitbarkeit innerhalb eines Gewerks mit einem Gerät oder einer bestimmten Arbeitsweise einheitlich zusammengefasst werden können. Bei Ausschreibungen dürfen bei der Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse immer die Boden- oder Felsschichten zusammengefasst werden, die einheitliche spezifische Parameter aufweisen, jedoch nur dann, wenn diese innerhalb eines Gewerks auch in einem direkten Zusammenhang bearbeitet werden.

      Frostempfindlichkeit {Frostempfindlichkeit}

      Böden werden auch nach der Frostempfindlichkeit unterteilt. Die ZTVE-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) teilen die Böden in drei Frostempfindlichkeitsklassen ein (nur für die bautechnische Bearbeitung und Verwendung relevant).

EigenschaftenBodengruppe (DIN 18196)
F1nicht frostempfindlichgrobkörnige Böden: GW, GI, GE, SW, SI, SE
F2gering bis mittel frostempfindlichgemischtkörnige Böden und Böden mit organischen Anteilen: TA, OT, OH, OK, ST, GT, SU, GU
F3sehr frostempfindlichfeinkörnige und gemischtkörnige Böden: TL, TM, UL, UM, UA, OU, ST, GT, SU, GU
Im Bereich 6,0 < U < 15,0 kann der für eine Zuordnung zu F1 zulässige Anteil an Korn unter 0,063 mm linear interpoliert werden.

      Tab. 15: Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTVE-StB

      Zuordnungswerte (LAGA) {Zuordnungswerte (LAGA)}

      Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz, die die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt durch Zuordnung in bestimmte Klassen regelt. Um festzustellen, in welche Kategorie der Bodenaushub gehört, muss er auf bestimmte Inhaltsstoffe, wie Metalle, PCB, PAK und andere Stoffe, beprobt werden. Die erhaltenen Analysenergebnisse werden mit den in der sog. „LAGA M 20“ enthaltenen Zuordnungswerten verglichen. Je nach Belastungsgrad wird das Material in eine der LAGA-Einbauklassen eingestuft, welche die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des Materials regeln.

      Die Einstufung nach den technischen Regeln der LAGA, die für technische Bauwerke gelten, erfolgt für Boden und sonstige mineralische Abfälle nach folgenden Einbauklassen:

Einbau- klasseBeschreibungZuordnungswert
0uneingeschränkter Einbau0 ≤ Z0
1eingeschränkter offener Einbau („wasserdurchlässige Bauweise“)> Z0 und ≤ Z1.1 bzw. Z1.2
2eingeschränkter offener Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen („nicht oder nur gering wasserdurchlässige Bauweise“)> Z 1.1 bzw. Z1.2 und ≤ Z2
3–5Einbau und Ablagerung ausschließlich in DeponienZ > 2

      Tab. 16: Einbauklassen nach


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