Wörterbuch alttestamentlicher Motive. Группа авторов

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Eckart (2007): Das Gesetz des Mose, Darmstadt.

      OTTO, Eckart (2011): Deuteronomiumstudien III. Die literarische Entstehung und Geschichte des Buches Deuteronomium als Teil der Tora, in: Zeitschrift für Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte 17, 79–132.

      SEDLMEIER, Franz (2002): Das Buch Ezechiel (1–24). Neuer Stuttgarter Kommentar XXI/1, Stuttgart.

      TASCHNER, Johannes (2008): Die Mosereden im Deuteronomium. Eine kanonorientierte Untersuchung, Tübingen.

      WAHL, Harald M. (1998): Die Entstehung der Schriftprophetie nach Jer 36, in: Zeitschrift für die Alttestamentliche Wissenschaft 110, 365–389.

      WERNER, Wolfgang (2003): Das Buch Jeremia (25–52). Neuer Stuttgarter Kommentar XIX/2, Stuttgart.

       Matthias Ederer

      Bund

      Das Wort bərîṯ „Bund“ kommt im AT 287-mal vor. Dieser Begriff bezeichnet vorwiegend einen Vertrag zwischen zwei Partnern, in dem sich einer oder beide Partner zu bestimmten Handlungen verpflichten bzw. bestimmte Rechte und Pflichten übernehmen (Gen 26,28). Das hebräische Wort bərîṯ gehört also nicht ausschließlich zum religiösen Vokabular, sondern hat einen alltagssprachlichen Hintergrund. Neben dem Begriff bərîṯ, der vom Akkadischen biritu/bertu „Band, Fessel“ abgeleitet ist, werden im AT im Kontext des Bundes noch andere Begriffe gebraucht: ʾhb „lieben“, ḥæsæḏ „Verbundenheit, Treue“, ṭôḇāh „Güte“ usw. Die Verwendung des Motivs „Bund“ im AT hängt wesentlich mit der Lebenswelt des Alten Orients zusammen.

      1 Bund im Alten Orient

      Das politische und soziale Leben der altorientalischen Welt ist von Vertragabschlüssen bestimmt. Sowohl Verträge zwischen Einzelpersonen als auch zwischen Völkern (Mari- und Amarnatexte) oder zwischen Königen und Vasallen (Asarhaddon, Vertrag von Sefire) sind in der altorientalischen Literatur vielfach belegt. Für die syrisch-hethitische Spätbronzezeit gelten Verträge als die beste und ausführlichste Quelle, die Geschichte dieser Völker und ihres Umfeldes zu rekonstruieren. Die Verträge wurden entweder zwischen Gleichgestellten (Vertrag zwischen Hattushili III. und Ramses II.) oder zwischen einem König und seinen Vasallen (siehe die Vasallenverträge Asarhaddons, vgl. BAGG 2008; RÜTERSWÖRDEN 2008; → Assur) geschlossen. Diese Vasallenverträge folgen im Allgemeinen demselben Schema: Einer Präambel, die den Oberherrn bzw. die Partner des Bundes identifiziert, und einer historischen Einleitung folgen eine Grundsatzerklärung und verschiedene Einzelbestimmungen. Eine Liste von Göttern, die als Zeugen des Bundes dienen, sowie die Aufstellung von Segenssprüchen und Flüchen schließen das vertragliche Übereinkommen ab. Im Zusammenhang mit der Verschriftlichung des Vertrages wurden auch rituelle Zeremonien abgehalten. Die Riten, die sowohl in Mari (18. Jh.) als auch bei den Assyrern im 8. Jh. praktiziert wurden, weisen sehr starke Ähnlichkeiten zu Ritualen auf, die sich im AT finden (Gen 15; Jer 34,18).

      2 Bund zwischen Menschen im AT

      Der ausschließlich im Singular gebrauchte Begriff bərîṯ bezeichnet im AT eine große Palette von unterschiedlichen Vertragsformen, die sowohl zwischen Menschen oder Menschengruppen als auch zwischen Menschen und der Gottheit abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit einer persönlichen Beziehung kann bərîṯ die tiefe Freundschaft und zwecklose Verbundenheit zwischen zwei Menschen meinen – wie im Fall von Jonatan und David (1 Sam 18,3; 20,8; 22,8; 23,18) –, aber auch eine politische und militärische Koalition – wie bei David und Abner (2 Sam 3,12–13), Jakob und Laban (Gen 31,44–54), Abraham, Eschkol und Aner (Gen 14,13), Abraham und Abimelech (Gen 21,22–32) sowie Isaak und Abimelech und seinen Verbündeten (Gen 26,26–31). In der Rahab-Erzählung wird das Abkommen zwischen der „Hure“ aus Jericho und den beiden Spähern der Israeliten ebenfalls als bərîṯ bezeichnet (Jos 2). Insbesondere ist es aber der König, der Abkommen und Verträge mit anderen Menschen – Salomo und Schimi (1 Kön 2,42–46) – oder mit anderen Nationen abschließt – David und Israel (2 Sam 5,1; 1 Chr 11,3), Joasch und Juda (2 Kön 11,17) und Zidkija und Juda (Jer 34,8). Er schließt die Verträge entweder als Gleichgestellter – so wie Salomo mit Hiram (1 Kön 5,15ff.) und wie die Könige von Juda mit Ben-Hadad (1 Kön 15,19) – oder als Oberherr – so wie David (2 Sam 8) bzw. Salomo (1 Kön 4,21). Im AT sind auch klassische Verträge zwischen Stämmen und Völkern belegt. Manchmal entstehen diese Bündnisse auf Verlangen von schwächeren Staaten, die sich schützen wollen – wie etwa zwischen den Gibeoniten, die sich selbst als Knechte bezeichnen, und Israel (Jos 9,6.11.15–16), zwischen Israel und dem Ammoniter Nahasch (1 Sam 11,1–2) oder zwischen Ben Hadad und Ahab (1 Kön 20,34). Manchmal werden die Verträge dem kleineren, meist gerade besiegten Reich von der stärkeren Nation aufgezwungen – so wie es das siegreiche Assur mit Israel gemacht hat (Hos 12,1) oder Nebukadnezzar mit Juda (Ez 17,13). Im übertragenen Sinn bezeichnet bərîṯ auch die Selbstverpflichtung der Männer Israels, das Gesetz des Mose einzuhalten (2 Kön 23,3; Jer 34,8; Esra 10,3; Neh 9,38; 10,29).

      Eine besondere Art der Bundesschließung zwischen Menschen ist die Ehe. In der Erzählung des Bundesschlusses zwischen Jakob und Laban (Gen 31,43–54) spielen z.B. die Eheschließungen des Patriarchen eine wichtige Rolle. Mal 2,14–15 verwendet ebenfalls bərîṯ, um die Beziehung mit der eigenen Frau zu beschreiben (siehe auch Spr 2,17). Die Terminologie, die dabei verwendet wird, weist Ähnlichkeiten mit den altorientalischen Texten auf. Gebote, Verpflichtungen, Schwursätze, Segnungen und Flüche sind Bestandteil des Abkommens bzw. der Rituale, die damit zusammenhängen. Zwar fehlt im AT die Auflistung der verschiedenen Gottheiten, die als Zeugen des Vertrags dienen sollen, aber das Errichten einer Stele oder eines Steins (Gen 31,52) sowie die Selbstverpflichtung des gesamten Volkes (Jos 24,22) sind bekannt. Im AT wird der Bundesschluss in Verbindung mit unterschiedlichen Ritualen bzw. Sym bolen beschrieben und näher erläutert: So werden zur Besiegelung des gerade abgeschlossenen Paktes Geschenke ausgetauscht (Gen 21,27.30; 1 Sam 18,3–4), gilt ein Handschlag als Zeichen der Endgültigkeit eines Vertrages (2 Kön 10,15; Ez 17,18) und werden geschlossene Pakte mit Eiden und Schwüren bekräftigt (Gen 21,23; 26,28; Dtn 29,11; 2 Sam 21,7 usw.). Im Zusammenhang von Bündnissen zwischen Menschen wird oft auch die Rolle der Gottheit unterstrichen: So wird beispielsweise beim Bundesabschluss ein Opfer dargebracht (Gen 31,50–54; Ps 50,5). Bünde werden häufig an heiligen Stätten geschlossen (1 Sam 20,8; 23,18; 2 Sam 5,3; 2 Kön 11,4; 23,3; Jer 34,15). Aus diesem Zusammenhang resultiert wahrscheinlich auch der Brauch, ein sakrales Mahl zu halten (Gen 26,30; 31,46.54) bzw. Salz zu essen (Num 18,19; Lev 2,13; 2 Chr 13,5). Die hebräische Terminologie – man spricht wörtlich davon „einen Bund schneiden“ – ist ebenfalls eine Reminiszenz an altorientalische Rituale (Gen 15, Jer 34,18).

      3 Bund zwischen Gott und Menschen im AT

      Im AT ist bərîṯ vor allem ein wichtiger Begriff, um das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen auszudrücken. Die Vorstellung einer Bundesbeziehung zwischen Gott und einem Menschen bzw. einem Volk ist im gesamten altorientalischen Umfeld gut bezeugt. Diese Vorstellung entspricht der Beziehung zur Gottheit des AT und erfährt im Lauf der Geschichte eine Entwicklung. Das Motiv des Bundes bleibt bestehen, wird allerdings inhaltlich differenziert. Meistens verkörpert Gott die Rolle des Oberherrn und Israel die des Knechtes bzw. des Vasallen. Das AT beschreibt – unterschiedlich detailliert – mehrere Bundesschlüsse zwischen Gott und dem Volk Israel bzw. mit einzelnen Menschen innerhalb des Volkes.

      4 Der Noahbund

      Der Bund mit Noah, mit dem Gott Noah als Retter und Stammvater der Menschheit einsetzt, wird zweimal erwähnt (Gen 6,18; 9,8–17). Die Verpflichtungen Noahs und die Verheißungen Gottes reichen allerdings über Noah hinaus und betreffen die ganze Welt und alle Kreaturen (Gen 9,13.17). Diese Erzählung – sie ist die erste in der Leseabfolge des Pentateuch, die von einem Bund zwischen Gott und den Menschen berichtet – beinhaltet bereits, wenngleich schematisch, die Hauptmerkmale des Bundes: Verpflichtung, Verheißung und Zeichen. Die universalistische Vision beschreibt mittels der Theologisierung


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