Berufs- und Arbeitspädagogik. Bernhard Gress

Berufs- und Arbeitspädagogik - Bernhard Gress


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Anmeldung, Freistellung und Zulassung zur Prüfung

       4.2.2 Prüfungsrelevante Besonderheiten von Auszubildenden

       4.2.3 Wiederholungsprüfung, Ergänzungsprüfung und Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

       Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben

       4.3 Lernsituation: Schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen

       4.3.1 Bedeutung, Arten und Inhalte von Zeugnissen

       4.3.2 Formulierung von Zeugnissen

       4.3.3 Rechtsfolgen von Zeugnissen

       Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben

       4.4 Lernsituation: Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

       4.4.1 Berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Meisterprüfung

       4.4.2 Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung)

       4.4.3 Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B zur Handwerksordnung)

       4.4.4 Ausbildereignungsprüfung

       4.4.5 Finanzielle Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen

       Handlungsorientierte, fallbezogene Aufgaben

       Lösungen zu den Wiederholungsaufgaben sowie handlungsorientierten, fallbezogenen Übungs- und Prüfungsaufgaben

       Stichwortverzeichnis

1 Handlungsfeld: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

       Kompetenzen:

      > Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung, insbesondere die Bedeutung der beruflichen Handlungskompetenz, für Branche und Betrieb herausstellen.

      > Vorteile und Nutzen der Ausbildung für Jugendliche, Wirtschaft und Gesellschaft beschreiben.

      > Nutzen der Ausbildung auch unter Berücksichtigung der Kosten für den eigenen Betrieb begründen.

      1.1.1.1 Berufliche Handlungskompetenz als grundlegendes Ziel der Ausbildung

      Bildung und Ausbildung des Menschen waren – einfach ausgedrückt – im Wesentlichen schon immer darauf ausgerichtet, ihn zu befähigen, sachgerecht in allen privaten Lebenssituationen, aber vor allem in der Ausübung eines Berufes, zu handeln und sich mit seinem Verhalten im Lebensumfeld zurechtzufinden, also ein Höchstmaß an Fähigkeiten zur Lebensbewältigung zu erwerben.

      Menschliches Leben erfordert Handeln in vielfältiger Art und Weise, insbesondere in Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Zu jeder Handlung braucht der Mensch Kompetenz, die aus Fähigkeiten, Kenntnissen, Fertigkeiten, Erfahrungen und Einstellungen besteht.

      Der rasche und umfangreiche technische und wirtschaftliche Wandel wird das Arbeitsleben zukünftig noch stärker beeinflussen und ständig verändern. Technisches Wissen und einmal erworbene berufliche Kenntnisse veralten heute rascher als jemals zuvor. Die Arbeitsteilung wird national und international weiter zunehmen. Damit sind zugleich erhebliche Veränderungen bezüglich der beruflichen Qualifikation während eines Arbeitslebens verbunden.

      Die Berufsausbildung kann verständlicherweise nicht bereits alle möglichen Veränderungen eines Arbeitslebens vorwegnehmen und berücksichtigen. Aber sie soll den Auszubildenden befähigen, sich besser mit Veränderungen auseinanderzusetzen und zukünftige Anforderungen besser bewältigen zu können. Berufsausbildung schafft damit auch die Grundlage, ein Leben lang zu lernen.

      Ein modernes Ausbildungssystem muss also im Ergebnis des Qualifizierungsprozesses auf berufliche Handlungsfähigkeit ausgerichtet sein. Deshalb ist nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1) im Rahmen der Berufsausbildung berufliche Handlungsfähigkeit in einem Ausbildungsberuf zu vermitteln. Der Gesetzgeber stellt hierbei den Anspruch, dass nach erfolgreich bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung die volle berufliche Handlungsfähigkeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf vorhanden ist.

      In diesem Zusammenhang spricht die Berufs- und Arbeitspädagogik von der beruflichen Handlungskompetenz. Diese berufliche Handlungskompetenz bezieht sich nicht nur auf die rein fachliche Kompetenz (vielfach auch Methodenkompetenz genannt), sondern auch auf persönliche Eigenschaften und den Umgang mit Kollegen, Kunden sowie Vorgesetzten.

      Die berufliche Handlungskompetenz umfasst also mehrere unterschiedliche Einzelkompetenzen. Die drei wichtigsten Teilbereiche sind:

      > fachliche Kompetenz

      > persönliche Kompetenz

      > soziale Kompetenz.

      Die einzelnen Kompetenzbereiche können wiederum mit vielfältigen Eigenschaften charakterisiert werden. Man nennt sie auch Schlüsselqualifikationen.

      1.1.1.2 Schlüsselqualifikationen

      Schlüsselqualifikationen sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht nur mit dem eigentlichen Beruf, sondern auch mit anderen Berufsfeldern, Tätigkeiten und Funktionen zusammenhängen, also berufsübergreifend sind. Sie beziehen sich auch auf Fähigkeiten, die nicht nur zur Bewältigung gegenwärtiger, sondern vor allem zukünftiger Anforderungen des Berufslebens geeignet sind.

      Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Fachkompetenz sind:

      > fachliche Fertigkeiten

      > fachliche Kenntnisse

      > Lern- und Arbeitstechniken

      > Problemlösungsstrategien.

      Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Persönlichkeitskompetenz sind:

      > Leistungsbereitschaft

      > Zuverlässigkeit

      > Sorgfalt

      > Lernfähigkeit und -bereitschaft

      > Urteilsvermögen, Entscheidungsfähigkeit

      > abstraktes, analytisches und logisches Denken

      > Kreativität, Flexibilität

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