Die Idee des lebendigen Gottes. Ralph Poirel

Die Idee des lebendigen Gottes - Ralph Poirel


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Kurztitel: Laienkatechismus.

      132 Vgl. F. Kaulen, a. a. O., 1730.

      133 Vgl. Laienkatechismus, Vorrede, V und VII. Gewidmet ist dieses letzte theologisch-wissenschaftliche Werk Dieringers dem Bischof von Speyer, Nikolaus Weiss. Dieringer war dessen Nachfolger als Leiter des Katholik und dessen Dozent am Priesterseminar.

      134 Vgl. E. Gatz, a. a. O., 76.

      135 Vgl. E. Hegel, Geschichte des Erzbistums Köln, Bd. 5, Köln 1987, 72-80; Melchers ist allerdings ein Kandidat, den die Mehrheit des Kapitels - darunter auch Dieringer -, Papst und König vorgeschlagen hatte; vgl. ebd. Es muss hier auch darauf hingewiesen werden, dass diese Verhaltensweise der Preußischen Regierung zwischen 1819 und 1929 der Normalfall waren. In dieser Zeit bis zum Anschluss des Preußenkonkordats findet keine Bischofswahl frei durch ein Kapitel statt. Das sogenannte irische Listenverfahren, was auch im Fall der Nachfolge Geissels zur Anwendung kam, machte die meisten Wahlen zu einer Farce; vgl. dazu E. Gatz, Domkapitel und Bischofswahlen in Preußen 1821 – 1945, in: RQ 78 (1983), 101-126, bes. 108.

      136 Vgl. Theol. Literaturblatt 1868, Nr. 6 bis 9, 23,24. Im Nachfolgenden wird die Zeitschrift TL abgekürzt.

      137 Näherin bespricht Dieringer den ersten Band der 2. Auflage.

      138 Die Theologie der Vor- und Jetztzeit. Ein Beitrag zur Verständigung, Bonn 1868; 2. Auflage, Bonn 1869 (Kurztitel: Vorzeit).

      139 Vgl. dazu Vorzeit, VII.

      140 Vgl. Vorzeit, V.

      141 Vgl. dazu E. Hegel, a. a. O., 212, sowie E. Gatz, a. a. O. (1975), 77; aber auch Dogmatik, 17, 20 ff. sowie 595.

      142 Vgl. E. Gatz, a. a. O. (1975), 79, F. Reusch, a. a. O., 141 sowie F. Kaulen, a. a. O., 1730. Nachdem zunächst aus Deutschland nur Alt-Germaniker und damit Vertreter der Neu-Scholastik der Würzburger Schule berufen worden waren, kam es zu Protest verschiedener Bischöfe und Kardinäle. Nun wurden seitens der Nuntiatur in München u.a. Hefele und Dieringer als mögliche nach zu berufende Mitglieder der Vorbereitungskommission aus der deutschen Professorenschaft vorgeschlagen. In den Stellungnahmen des Nuntius zu Dieringer nimmt dieser ihn von seiner ansonsten pauschalen Kritik an der deutschen Professorenschaft aus und bewertet einzig dessen Schrift gegen Kleutgen als kritisch. Aus römischer Sicht gehört Dieringer nicht zur römischen aber auch nicht zur deutschen Schule; er war somit durchaus ein Kandidat für die Vorbereitungskommission, der von beiden Seiten akzeptiert worden wäre. Vgl. dazu R. Lill, Die deutschen Theologieprofessoren vor dem Vatikanum I im Urteil des Münchner Nuntius, in: E. Iserloh / K. Repgen (HG.), Reformata Reformanda, 1965, 483-509; bes. 492-96, 499, 506.

      143 Die überzeugendste Übersicht über Dieringers Verhalten bietet E. Hegel, a. a. O., 538-543. Diese ist frei von Mutmaßungen und Wertungen.

      144 Vgl. E. Hegel, a. a. O., 538 f.

      145 Vgl. Dogmatik, 560 f.

      146 Diese Vorgehensweise hatten die Oppositionellen eigentlich insgesamt angestrebt; vgl. dazu auch A. Franzen, a. a. O., 50.

      147 J. Wetzel, a. a. O., 206, spricht von einem rücksichtsvollen Umgang mit ihm.

      148 Vgl. A. Franzen, a. a. O., 54 und W. Spael, a. a. O., 124.

      149 Vgl. A. Franzen, a. a. O., 54, E. Gatz, a. a. O. (1975), 83.

      150 Von seiner Präsidentschaft im Borromäusverein tritt er ebenfalls zurück, bleibt aber bis zu seinem Tode im Vorstand des Vereins, vgl. W. Spael, a. a. O., 124. Den Titel eines Geistlichen Rats führt Dieringer auch in Hohenzollern; vgl. K.-H. Braun, a. a. O., 322.

      151 Hier mögen wohl auch gesundheitliche Gründe eine Rolle gespielt haben, wenn man den Darstellungen Reuschs und Kaulens, der mehrfach seine schwache Gesundheit erwähnt, Glauben schenken mag.

      152 Vgl. K. Zingeler, Karl Anton Fürst von Hohenzollern, Stuttgart 1911, 82 f. Seit November 1870 steht Dieringers Entscheidung damit fest, Bonn zu verlassen.

      153 Vgl. J. Wetzel, a. a. O., 207 f. sowie Nekrologie, in: FDA 17 (1885), 104.

      154 Vgl. J. Wetzel, a. a. O., 209.

      155 Vgl. J. Wetzel, a. a. O., 210, A. Franzen, a. a. O., 55, E. Gatz, a. a. O. (1975), 84, R. Koch, a. a. O., 132. Er erhält bei den Vorwahlen durchgehend sieben Stimmen und ist somit durchaus ein aussichtsreicher Kandidat; vgl. K.-H. Braun, Hermann von Vicari und die Erzbischofswahlen in Baden, Freiburg 1990, 322 ff. Braun sieht in Dieringer aufgrund seiner Schwierigkeiten mit der Dogmatisierung der päpstlichen Infallibilität als ein Entgegenkommen des Kapitels gegenüber der liberalen badischen Regierung (323).

      156 Vgl. Nekrologie: in FDA 17 (1885), 104 sowie F. Reusch, a. a. O., 141.

      157 Vgl. A. Franzen, a. a. O., 56, E. Gatz, a. a. O. (1975), 85.

      158 Reuschs noble und anerkennende Darstellung des theologischen Lebensweges in der ADB stellt eine Ausnahme dar.

      159 Vgl. F. Kaulen, a.a.O, 1731. Ähnlich lobend äußert sich auch der Schüler Dieringers und spätere Erzbischof von Köln, Anton Kardinal Fischer, im Jahr 1910 über ihn; vgl. die Zitation bei K. Zingeler, Karl Anton Fürst von Hohenzollern, Stuttgart / Leipzig 1911, 83, Anm.1).

      160 P. Knoodt, Anton Günther. Eine Biographie, Wien 1881 (Nachdruck: Frankfurt 1981), 504, verweist auf ein Gespräch aus dem Jahr 1862 zwischen Prof. Reinkens und Dieringer, in dem Dieringer selbst sagt, dass ihm aus „seinem Lager“ kein Kandidat für eine Professur in der Dogmatik geeignet erscheint, er somit „nicht einen einzigen Mann für die Dogmatik reif gemacht habe.“

      161 M. Striet, Rez. Das System der göttlichen Thaten des Christenthums, oder: Selbstbegründung des Christenthums, vollzogen durch seine göttlichen Thaten (2 Bd.), Mainz 1841,, in: LThW, 705.

      1 So schon sein Kollege F. Kaulen, in: KL, 1727-31; hier: 1729.

      2 1. Auflage, Mainz 1847.

      3 Dogmatik, 6.

      4 Mit Bezug auf die Gotteslehre nennt Dieringer es die Aufgabe der Dogmatik, „alles Reinphilosophische vom Dogmatischen ausscheiden“ zu müssen; ebd., 23.

      5 Ders., Ueber die Offenbarung, in: Katholik 18 Jh. / Heft 7 (1838), 33.

      6 Ebd., 8-12.

      7 Vgl. ebd., 7; Dieringer unterteilt die Dogmata in formelle, lehramtlich formuliert und dokumentierte Dogmen und in materielle Dogmen, die in keinem formellen Akt verkündet wurden, aber de facto geglaubt werden bzw. als geglaubt vorausgesetzt werden.

      8 Vgl. ebd., 6 f.

      9 Ebd., 8 und 10.

      10 Ebd., 9 und 14 f.

      11 Vgl. ebd., 8 ff.

      12 „Die Benutzung und Ausbeutung des hebräischen und griechischen Schrifttextes ist nicht untersagt.“ „Die hebräische und griechische abgefaßte Bibel und die Vulgata geben dieselbe Heilslehre.“, Laienkatechismus, 272 f.

      13 „...dass die von der Lehrautorität selbst angerufenen als klassisch zu betrachten, die von ihr authentisch erklärten in dem ihnen zugesprochenen Sinne zu nehmen sind.“, Dogmatik, 9.

      14 Vgl dazu auch Laienkatechismus, 333.

      15 Vgl. Dogmatik, 10-12.

      16 Vgl. zu diesen Einschätzungen KL 1731 oder E. Gatz, F. X. Dieringer, in: KThD 3, 60.

      17 Vgl. dazu auch weiter unten.

      18 Dogmatik, 8.

      19 Vgl. ebd., 12.

      20 Ebd., 13.

      21 Ebd., 8; 12.

      22 „Der menschliche Geist möchte aber nicht blos den Sinn der Dogmen verstehen, die ihm als göttliche Wahrheit vorgehalten werden, er möchte ihnen nicht blos darum beipflichten, weil sie ihm von einer unfehlbaren Autorität gewährleistet sind, sondern er möchte glauben und begreifen, er möchte der inneren Wahrheit des Geglaubten habhaft werden.“, ebd., 15.

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