Ausgewählte Wildwestromane von James Fenimore Cooper. James Fenimore Cooper

Ausgewählte Wildwestromane von James Fenimore Cooper - James Fenimore Cooper


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die Richter sich gesetzt, die Advokaten an dem Tisch Platz genommen und der Lärm und das Scharren mit den Füßen im Raum sich gelegt hatten, wurden die üblichen Proklamationen erlassen, die Geschworenen beeidigt, die Klagen vorgebracht, und der Gerichtshof schritt zur Tagesordnung.

      Wir wollen den Leser nicht mit einer Beschreibung der kniffligen Diskussionen, welche die ersten zwei Stunden ausfüllten, ermüden. Richter Temple hatte kraft seines Amtes den Geschworenen die Notwendigkeit einer schleunigen Abfertigung ans Herz gelegt, indem er ihnen empfahl, sich aus Rücksichten der Menschlichkeit zuerst mit den Gefangenen im Kerker zu befassen. Demgemäß verkündigte nach Verlauf der eben erwähnten Zeit der Ruf eines Gerichtsdieners, »für die große Jury Platz zu machen«, den Eintritt dieser Körperschaft. Die gewöhnlichen Förmlichkeiten wurden beobachtet, worauf der Obmann zwei Klageschriften auf die Gerichtsbank legte, von denen dem Richter zuerst der Name Nathanael Bumppos ins Auge fiel. Im Saal herrschte tiefe Stille, in der nur ein kurzes Flüstern zwischen der Gerichtsbank und dem Sheriff stattfand, der sofort seiner Dienstmannschaft ein Zeichen gab. Ein paar Minuten nachher wurde das Schweigen durch eine allgemeine Bewegung unter den Zuhörern unterbrochen, und unmittelbar darauf wurde Lederstrumpf von zwei Konstablern in die Angeklagtenschranke geführt. Das Gemurmel legte sich; das Volk drang wieder in den geöffneten Raum, und bald trat aufs neue eine so tiefe Stille ein, daß man die schweren Atemzüge des Gefangenen vernehmen konnte.

      Natty trug seine hirschledernen Kleider, jedoch ohne den Rock, der durch ein Hemd von grober Leinwand ersetzt war, das oben lose mittelst einer Hirschsehne schloß und den roten Hals unter den wetterbraunen Zügen des Mannes sehen ließ. Es war das erstemal, daß er die Schwelle eines Gerichtshofs überschritten hatte, und in seine persönlichen Gefühle schien sich ein bedeutender Grad von Neugierde zu mischen. Er erhob seine Augen zu der Gerichtsbank und von da nach der Geschworenen-Loge, der Schranke und dem Gedränge außerhalb derselben, wo er allenthalben auf Blicke traf, die fest auf ihn geheftet waren. Er betrachtete sodann sich selbst, als suche er hier die Ursache dieser ungewöhnlichen Aufmerksamkeit, sah sich noch einmal in der Versammlung um und öffnete dann den Mund zu seinem stummen und bezeichnenden Lachen.

      »Gefangener, nehmt Eure Mütze ab«, sagte Richter Temple.

      Der Befehl wurde vielleicht nicht gehört, jedenfalls aber nicht beachtet.

      »Nathanael Bumppo, man steht hier nicht mit bedecktem Haupte«, wiederholte der Richter.

      Natty fuhr bei dem Klang seines Namens zusammen, erhob dann sein Gesicht ernst gegen die Gerichtsbank und sagte:

      »Wie?«

      Herr Lippet stand von seinem Sitz am Tische auf und flüsterte dem Gefangenen etwas ins Ohr, worauf Natty beifällig nickte und seine hirschlederne Kopfbedeckung abnahm.

      »Herr Distriktsanwalt«, fuhr der Richter fort, »der Gefangene ist bereit. Wir harren der Anklage.«

      Das Amt eines öffentlichen Anklägers war Dirck Van der School übertragen, der seine Brille aufsetzte und einen bedächtigen Bück auf seine Kollegen vor den Schranken warf, worauf er, über seine Brillengläser wegsehend, die Anklage laut zu verlesen begann. Sie betraf den Angriff auf die Person Hiram Doolittles und war in der veralteten Sprache solcher Instrumente abgefaßt, wobei besonders Bedacht darauf genommen war, in der Schrift auch nicht eine einzige Benennung der verschiedenen im Gesetz erwähnten Angriffswaffen auszulassen. Sobald dies geschehen, nahm Herr Van der School seine Brille ab, verwahrte sie im Futteral und steckte sie in die Tasche, augenscheinlich um sich das Vergnügen zu verschaffen, sie wieder herausholen und auf seine Nase setzen zu können. Nachdem dieses Manöver ein-oder zweimal wiederholt worden, händigte er die Klageschrift Herrn Lippet ein, und zwar mit einer Miene, die deutlich ausdrückte: »Finde mir da einen Fehler auf, wenn du kannst.«

      Natty horchte auf die Anklage mit großer Aufmerksamkeit, wobei er sich mit einem Ernst, der seine tiefe Teilnahme verriet, gegen den Vorleser vorbeugte, – und als dieser fertig war, richtete er sich mit einem tiefen Seufzer seiner ganzen Länge nach auf. Aller Augen waren dem Gefangenen zugekehrt, von dessen Stimme man vergeblich erwartete, sie würde das Schweigen in der Halle unterbrechen.

      »Ihr habt gehört, was man vor der großen Jury gegen Euch vorgebracht hat, Nathanael Bumppo«, sagte der Richter. »Was habt Ihr gegen die Klage geltend zu machen?«

      Der alte Mann ließ nachdenkend seinen Kopf sinken, erhob ihn aber bald wieder und lachte, ehe er antwortete:

      »Ich kann nicht in Abrede ziehen, daß ich mit dem Menschen ein bißchen rauh umgegangen bin; aber daß ich von all den Dingen, von welchen der Herr da gesprochen hat, hätte Gebrauch machen wollen, ist in seinen Hals hinein gelogen. Ich bin in meinem Alter kein sonderlicher Ringer mehr; aber als ich unter den Schottischirländern war – wartet ein wenig – es muß wohl um das erste Jahr des alten Krieges gewesen sein – –«

      »Herr Lippet, wenn Ihr der Advokat des Gefangenen seid«, fiel Richter Temple ein, »so belehrt Euren Klienten über das, was von ihm verlangt wird. Andernfalls wird ihm der Gerichtshof einen Rechtsbeistand zuweisen.«

      Durch diesen Aufruf in dem Studium der Klageschrift unterbrochen, stand der Rechtsgelehrte auf, besprach sich eine Weile leise mit dem Jäger und erklärte sodann gegen den Gerichtshof, daß sie bereit seien fortzufahren.

      »Seid Ihr schuldig oder nicht schuldig?« fragte der Richter.

      »Ich kann mit gutem Gewissen sagen, daß ich nicht schuldig bin«, versetzte Natty, »denn es kann von keiner Schuld die Rede sein, wenn man tut, was recht ist; und ich hätte mich lieber auf der Stelle umbringen lassen, ehe ich ihm erlaubt haben würde, in jenem Augenblick seinen Fuß in meine Tür zu setzen.«

      Richard richtete sich bei dieser Erklärung auf und heftete einen Blick auf Hiram, den dieser mit einer leichten Bewegung seiner Augenbrauen erwiderte.

      »Fahrt in der Sache fort, Herr Distriktsanwalt«, sprach der Richter. »Sekretär, tragt die Erklärung des Angeklagten ein.«

      Nach einer kurzen Anrede von sehen Herrn Van der Schools wurde Hiram vor die Schranke gefordert, um sein Zeugnis abzulegen. Es war vielleicht buchstäblich wahr, aber mit all jener captatio benevolentiae verklausuliert, welche sich in Sätzen, wie »keine schlimme Absicht«, »Pflichtgefühl als obrigkeitliche Person«, und »Augenzeuge, wie der Konstabler in der Ausübung seines Amtes gehemmt wurde«, ausdrücken ließ. Als dies geschehen war und der Distriktsanwalt auf keinem weiteren Verhör bestand, erhob sich Herr Lippet mit inquisitorischer Miene und stellte folgende Fragen:

      »Seid Ihr ein Konstabler dieses Bezirks, Sir?« »Nein, Sir«, versetzte Hiram, »ich bin bloß ein Friedensrichter.«

      »Ich frage Euch, Herr Doolittle, im Angesicht dieses Gerichtshofes, bei Eurem Gewissen und Eurer Gesetzeskenntnis, ob Ihr ein Recht hattet, in die Wohnung dieses Mannes zu dringen?«

      »Herr!« räusperte sich Hiram, in dessen Innerem sich ein heftiger Kampf zwischen seiner Rachsucht und der Achtung seines Rufs als Gesetzesmann erhob, »ich glaube – daß in – das heißt – dem strengen Recht nach – unter der Voraussetzung – vielleicht kein eigentliches – gesetzliches Recht vorhanden war; – aber wie die Sache lag – und Billy nicht vorwärts wollte – so dachte ich, ich dürfe mich wohl darein legen.«

      »Ich frage Euch noch einmal, Sir«, fuhr der Rechtsgelehrte, seinen Vorteil verfolgend, fort, »ob dieser alte – dieser freundlose alte Mann Euch wiederholt das Eintreten verbot oder nicht?«

      »Nun ja, ich muß gestehen«, sagte Hiram, »daß er gewaltig widerhaarig war – nicht, was ich freundlich nenne; während er doch sah, daß ich bloß als Nachbar kam, der in das Haus eines anderen gehen will.«

      »Ah, Ihr gesteht also zu, daß das Ganze nur als ein Besuch von Eurer Seite gemeint war, ohne daß eine gesetzliche Autorität dabei ins Spiel kam? Merken Sie sich die Worte des Zeugen, meine Herren: ›er kam bloß als Nachbar, der in das Haus eines andern gehen will‹. Ich frage Euch nun, Sir, hat Nathanael Bumppo Euch nicht wiederholt den Eintritt verboten?«

      »Es sind einige Worte zwischen uns gewechselt worden«, entgegnete Hiram,


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