Europäische Regionalgeschichte. Martin Knoll
haben dies die Wirtschafts- und Sozialhistoriker Peter Ainsworth und Tom Scott einmal auf den griffigen Nenner gebracht, „that regions may be seen as the product both of reality (or nature) and of imagination (or human agency)“ (Ainsworth & Scott 2000, 19).
1.2 Landesgeschichte oder Regionalgeschichte?
Doch ein entscheidender Unterschied bleibt: die Landesgeschichte ist an die politischen Grenzen des Raumes gebunden; die Regionalgeschichte schafft sich ihre Grenzen durch ihre Fragestellung selbst (Hanisch 2000/2001, 47).
Über das Für und Wider der einen oder anderen Perspektive wurde schon viel geschrieben. Ebenso vielstimmig ist mittlerweile der Chor derjenigen, die die Diskussion über Landesgeschichte und Regionalgeschichte als Alternativen für überwunden halten. Der Historiker Ernst Hinrichs (1937–2009) hatte bereits 1985 auf die Vielfalt der Traditionen und Ansätze hingewiesen, die aus seiner Sicht Landesgeschichte ausmachten und daraus die Forderung einer „offenen Landesgeschichte“ abgeleitet, die sowohl selbstreflexiv als auch relational denke und sich durch ihre methodische Offenheit neues Terrain erobere. „Dann“, so Hinrichs, werde „es auch müßig sein darüber zu streiten, ob man sie Regionalgeschichte nennen sollte oder ob man bei der alten Bezeichnung bleibt“ (Hinrichs 1985, 18). Auch bei der Lektüre von Winfried Speitkamps Gedanken zum „Dilemma der Landesgeschichte“ (Speitkamp 2015) kommt das Projekt einer solchen als zeitgemäße „historische Regionalwissenschaft“ (Ebd., 85) zum Vorschein. Diese interessiert sich weniger für die Kategorie „Land“ als einen (vermeintlich) ontologischen Raum, denn für die Region als eine historisch wandelbare, vernetzte und durch unterschiedliche politische, wirtschaftlich-soziale, ökologische und kulturelle Faktoren konstituierte Kategorie.
„Problem“ Landesgeschichte
Landesgeschichte und Regionalgeschichte also alles eins in Wohlgefallen? Nicht ganz. Zum einen bezeugt schon der Umstand an sich, dass es Institutionen und Publikationsorgane gibt, die sich der einen oder anderen Ausrichtung verschreiben, den Verbleib von Unterschieden. Zum anderen wird die Landesgeschichte auch als Problemgeschichte beschrieben. So kommentiert der Historiker Wolfgang Schieder polemisch:
Die Landesgeschichte war ein politisch gezeugtes Kind der Weimarer Republik, sie verdankte ihre Entstehung dem Versailler Vertrag, durch den das Deutsche Reich im Osten (Westpreußen, Danzig, Oberschlesien), im Norden (Nordschleswig) und Westen (Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy, Saarland) erhebliche Gebietsverluste hinnehmen mußte, denen solche in der Republik Österreich (Südtirol, sowie Gebiete in Kärnten und Steiermark) entsprachen. Den Österreichern wurde überdies von den Alliierten bekanntlich der Anschluß an das Deutsche Reich verboten (Schieder 2014, 151–152).
Die daraus in beiden Ländern resultierenden „fundamentalen Identitätskrisen“ hätten dabei Pate gestanden, dass historische, geografische und volkskundliche Forschungen in Deutschland und Österreich sich mit massiver politischer und finanzieller Unterstützung des Staates daran gemacht hätten, „die durch die Friedensverträge von 1919 festgelegten Grenzen durch wissenschaftliche Forschung kulturell zu überwinden und die historische ‚Einheit‘ der Deutschen (und auch der Österreicher) virtuell wiederherzustellen“ (Ebd., 152). Dabei habe man sich nicht an den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg orientiert, sondern nach einer überstaatlich gedachten, „imaginären ‚völkischen‘ Einheit aller Deutschen“ gesucht. „Man konstruierte sogenannte Kulturräume, welche die 1919 gesetzten staatlichen Grenzen bewußt ignorierten“ (Ebd.). Schieders zentraler Vorwurf lautet, dass die Landesgeschichte und die interdisziplinäre Geschichtliche Landeskunde „ihrer historischen Entstehung nach in diesen politischen Zusammenhang völkischer Geschichtswissenschaft“ gehörten und deren führende Protagonisten wie die Historiker Hermann Aubin (1885–1969), Franz Petri (1903–1993) oder Otto Brunner (1898–1982) diesen Weg unter „Verkennung des radikal imperialistischen Expansionsstrebens des Nationalsozialismus, in der Zeit des ‚Dritten Reiches‘“ fortgesetzt hätten. Regionalgeschichtliche Forschung der Gegenwart müsse sich dem stellen. Gegenwartsdiskussionen dürften sich nicht darauf beschränken, methodische Unterschiede zwischen Landesgeschichte und Regionalgeschichte zu reflektieren, sondern müssten sich (selbst) kritisch zu der „Tradition der politisch fehlgeleiteten Landesgeschichte“ verhalten (Ebd.).
Nun lässt sich Schieders Periodisierung im Detail kritisieren und mit gutem Recht auf ältere Wurzeln der Landesgeschichte weit vor den Friedensverträgen von Versailles und St. Germain verweisen. Doch im Kern wird seinem Monitum zuzustimmen sein: Eine postnationale Europäische Regionalgeschichte muss sich – gerade, wenn sie in Deutschland oder Österreich betrieben wird – auch ihrer problematischen Traditionsstränge in der völkischen Wissenschaft, sei es in der Landesgeschichte, sei es in der volksgeschichtlich grundierten Sozialgeschichte, bewusst sein. Letztlich wird dieser Anspruch aber in der aktuellen Fachdiskussion ohnehin nicht mehr negiert (Freitag 2018; Werner 2018). Werner Freitag etwa stellt in seinen Reflexionen zur „disziplinären Matrix der Landesgeschichte“ fest, dass in den landesgeschichtlichen Publikationen der Zwischenkriegszeit die unbewältigte Niederlage des Ersten Weltkrieges mit Händen zu greifen sei und dass nach 1945 die Landesgeschichte als „ein Kind der unbewältigten nationalsozialistischen Zeit und Spiegelbild restaurativer Tendenzen“ (Freitag 2015, 8) zu fassen sei. Detailliert zeichnet er die personellen Kontinuitäten und deren retardierende Wirkung auf die demokratische Neuformatierung der Landesgeschichte nach: „Auch nach 1945 blieben das deutsche Volk und seine Stämme Zielprojektionen der Landeshistoriker, allerdings verschwand der nationalistisch-chauvinistische, auf Korrektur der Grenzen abzielende Tenor“ (Ebd., 9).
Öffnung, Abgrenzung, Auszehrung
Ob die Entwicklung der Landesgeschichte in den danach folgenden Jahrzehnten der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eher als Prozess der Öffnung oder Auszehrung gelesen werden kann, liegt letztendlich im Auge der Betrachterin oder des Betrachters. Festzuhalten bleibt, dass zwar die Präsenz der Vokabeln (und nachgelagerten Konzepte) von „Volk“ und „Stamm“ zunehmend schwand, dass aber ein stark verfassungsgeschichtlich und mediävistisch ausgerichteter Fokus der Landesgeschichte die Anknüpfungspunkte zu der sich zunächst sozial- und später kulturwissenschaftlich erweiternden
Neuzeitgeschichte reduzierte. Die Entwicklungen von Landes- und Regionalgeschichte waren auch Kinder des Kalten Krieges, dies insofern, als in den Warschauer-Pakt-Staaten Regionalgeschichte als marxistischer Gegenentwurf zu einer als bürgerlich-konservativ diskreditierten Geschichtsschreibung auftrat. In der DDR geschah dies speziell im Bezug zur Landesgeschichte, Hand in Hand mit einer später stückweise revidierten Abwertung der historischen Länder. Eine simple Binarität „alte“ Landesgeschichte versus „neue“ Regionalgeschichte wurde und wird den disziplinären Entwicklungen sicher nicht gerecht, selbst wenn manch zur Schau getragener Gestus theoriefernen Beharrens auf der einen und des gesellschaftswissenschaftlichen Aufbruchs auf der anderen Seite geeignet waren, diesen Eindruck zu erwecken.
Reiches Repertoire
Der bereits eingangs zitierte Ernst Hinrichs begründete sein Konzept einer „offenen Landesgeschichte“ mit der enormen Breite wissenschaftsgeschichtlicher Vorstufen, (inter-)disziplinärer Kontexte und theoretischer Ansätze, aus denen heraus regional orientierte Geschichtsschreibung schöpfen konnte und kann. Die von ihm entworfene Matrix (Abb. 2) ist deshalb auch heute noch geeignet, um die Regionalgeschichte zu verorten.
Hinrichs Matrix ist zweifach chronologisch gegliedert. Drei verschiedene „Schichten“, also Forschungszugänge, sind zu unterschiedlichen Zeiten entstanden: erstens die staatlich-herrschaftliche Schicht (A), die die Kategorie Land als politischen Raum konzipiert, zweitens die geografisch-landeskundliche Schicht (B), die Land als geografischen Raum versteht, und schließlich drittens die sozialwissenschaftlich-anthropologische Schicht (C), die Land als sozialen Raum behandelt. Auch innerhalb dieser Schichten gliedert er (von links nach rechts) Ansätze unterschiedlichen Alters. In Hinrichs Darstellung wird dreierlei sichtbar: Zunächst verweist er auf die alten Vorläufer der herrschaftlich-politischen Landesgeschichtsschreibung in der spätmittelalterlichen Chronistik, in der genealogisch-staatsrechtlichen Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts und der ökonomischstatistisch-topografischen