Besteuerung von Unternehmen III. Wolfram Scheffler

Besteuerung von Unternehmen III - Wolfram Scheffler


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ersten beiden Komponenten die effektive Gewerbesteuerbelastung erkennbar. Bei einem Hebesatz von 400% ergibt sich durch die Gewerbesteuer per Saldo eine Entlastung von 0,03% = 14,00% – 13,30%×(1+5,5%).[5] In der dritten Komponente wird die Belastung der Gewinne mit Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Im Beispiel ergeben sich 47,48% = 45%×(1+5,5%). Es wird deutlich, dass bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) die Gesamtsteuerbelastung umso höher ausfällt, je höher der Einkommensteuersatz des Einzelunternehmers bzw des Gesellschafters einer Personengesellschaft ist:[6]

      Abb. 3.3: Ertragsteuerbelastung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Regelbesteuerung) in Abhängigkeit vom Einkommensteuersatz

Einkommensteuersatz Gesamtsteuerbelastung
0,00% 0,00%
10,00% 10,55%
20,00% 21,07%
25,00% 26,34%
28,25% 29,77%
30,00% 31,62%
40,00% 42,17%
42,00% 44,28%
45,00% 47,44%

      Dritter Teil Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl › Vierter Abschnitt Kapitalgesellschaften

      Vierter Abschnitt Kapitalgesellschaften

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      Bei Kapitalgesellschaften ist aufgrund des Trennungsprinzips zwischen der Besteuerung der Gewinne auf Ebene der Kapitalgesellschaft und der Besteuerung der Dividenden auf Ebene des Gesellschafters zu unterscheiden.

      Eine Kapitalgesellschaft entrichtet auf die von ihr erzielten Gewinne als juristische Person Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag (§ 1 KStG, § 1 SolZG) und als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG). Aus dem Körperschaftsteuersatz von 15%, dem 5,5%igen Solidaritätszuschlag und einem Hebesatz der Gewerbesteuer von 400% errechnet sich auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerbelastung von 29,83%. Diese Steuerbelastung ist unabhängig davon, ob die Gewinne bei der Kapitalgesellschaft verbleiben (Thesaurierungsfall) oder an die Gesellschafter weitergeleitet werden (Ausschüttungsfall).

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      Abb. 3.4: Ertragsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften

Ebene der Kapitalgesellschaft
Gewinn vor Steuern 100,00
Gewerbesteuer (Hebesatz zB 400%) = Gewinn × Steuermesszahl × Hebesatz = Gewinn × 3,5% × 400% sGewSt – 14,00
Körperschaftsteuer sKSt – 15,00
Solidaritätszuschlag = Körperschaftsteuer × 5,5% = 15,00 × 5,5% sKSt × sSolZ – 0,83
= Gewinn nach Steuern 70,17
Steuerbelastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft (= Steuerbelastung bei Thesaurierung = Steuerbelastung vor Ausschüttung) sKapGes = sGewSt + sKSt×(1+sSolZ) 29,83
Dividende (= Gewinn der Kapitalgesellschaft nach Steuern) (1 – sKapGes) 70,17
Ebene des Gesellschafters (nur bei Ausschüttung)
Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer = Dividende × 25% = 70,17 × 25% (1–sKapGes) × sAbgSt – 17,54
Solidaritätszuschlag = Abgeltungsteuer × 5,5% = 17,54 × 5,5% (1–sKapGes) × sAbgSt × sSolZ – 0,96
= Dividende nach Steuern 51,67
Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters bei Ausschüttung der Gewinne (1–sKapGes) × sAbgSt×(1+sSolZ) 18,50
Gesamtsteuerbelastung (= Steuerbelastung bei Ausschüttung) sKapGes + (1–sKapGes) × sAbgSt×(1+sSolZ) 48,33

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