Besteuerung von Unternehmen III. Wolfram Scheffler

Besteuerung von Unternehmen III - Wolfram Scheffler


Скачать книгу
42,17% 46,21% 48,33% 42,00% 44,28% 46,89% 48,33% 45,00% 47,44% 47,98% 48,33%

      Dritter Teil Einfluss der Besteuerung auf die Rechtsformwahl › Sechster Abschnitt Vergleich der Rechtsformen › B. Thesaurierungsfall

      65

      (1) Gegenüberstellung der Besteuerungskonzeption: Werden die Gewinne im Unternehmen thesauriert, ergeben sich gegenüber dem Ausschüttungsfall für Personenunternehmen, die der Regelbesteuerung unterliegen, keine Abweichungen. Bei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen, die die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG beantragen, entfällt die Besteuerung der Dividenden mit der 25%igen Abgeltungsteuer (Kapitalgesellschaften) bzw die Besteuerung der Entnahmen mit der 25%igen Nachversteuerung (Personenunternehmen):

      Abb. 3.12: Vergleich der Besteuerungskonzepte im Thesaurierungsfall

Rechtsform Besteuerungskonzept
Einzelunternehmen, Personengesellschaften: Regelbesteuerung einstufige transparente Besteuerung • Einkommensteuer (Normaltarif) • Gewerbesteuer, abgeschwächt durch Steuerermäßigung nach § 35 EStG
Einzelunternehmen, Personengesellschaften: Thesaurierungsbegünstigung zweistufige transparente Besteuerung
• Einkommensteuer (Sondersteuersatz von 28,25%) • Gewerbesteuer, abgeschwächt durch Steuerermäßigung nach § 35 EStG Nachversteuerung mit 25% entfällt, da (noch) keine Entnahme
Kapitalgesellschaften Trennungsprinzip
• Körperschaftsteuer • Gewerbesteuer Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters entfällt, da (noch) keine Ausschüttung

      66

      

      Personenunternehmen, die die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG beantragen, nehmen im Regelfall eine Mittelposition ein.

Bei hohen Gewinnen liegt die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften mit 29,83% niedriger als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die die Thesaurierungsbegünstigung wählen. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass der Sondersteuersatz von 28,25% nur auf die thesaurierten Gewinne angewandt wird. Der Teil des Gewinns, der für die Begleichung der Einkommen- und Gewerbesteuer sowie für den Solidaritätszuschlag entnommen wird, unterliegt der (höheren) Regelbesteuerung.
Bei niedrigen Gewinnen ist die Regelbesteuerung wesentlich günstiger als die Thesaurierungsbegünstigung, da bei dieser die Einkommensteuer nicht unter den Sondersteuersatz von 28,25% sinken kann.

      Abb. 3.13: Rechtsformvergleich bei Thesaurierung

Einkommensteuersatz Einzelunternehmen, Personengesellschaften (Regelbesteuerung) Einzelunternehmen, Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) Kapitalgesellschaften
0,00% 0,00% nicht zu empfehlen 29,83%
10,00% 10,55% nicht zu empfehlen 29,83%
20,00% 21,07% nicht zu empfehlen 29,83%
25,00% 26,34% nicht zu empfehlen 29,83%
28,25% 29,77% 29,77% 29,83%
28,30% 29,83% 29,79% 29,83%
28,42% 29,95% 29,83% 29,83%
30,00% 31,62% 30,33% 29,83%
40,00% 42,17% 33,99% 29,83%
42,00% 44,28% 34,82% 29,83%
45,00% 47,44% 36,16% 29,83%

      67


Скачать книгу