AGB-Recht. Martin Schwab

AGB-Recht - Martin Schwab


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href="#ulink_8475f70b-e708-5988-85ff-c5a53377b37f">Allgemeiner Kontrollmaßstab für Verzugsregelungen in AGB

       3.Fälligkeitszinsen

       4.Verzögerungspauschalen

       a)Verzicht auf das Erfordernis einer Mahnung

       b)Pauschalierung der Schadenshöhe

       aa)AGB des Gläubigers

       bb)AGB des Schuldners

       5.Kosten der Erstmahnung

       6.Zahlungsfristen in Abhängigkeit von Lieferung oder Rechnungszugang

       a)Der Ausgangspunkt des Problems: § 286 III BGB

       b)AGB des Zahlungsgläubigers

       c)AGB des Zahlungsschuldners

       7.Betriebsausfallschäden nach mangelhafter Lieferung

       a)Das geltende Recht

       b)Gestaltung in AGB

       aa)Entgangener Gewinn vor Fälligkeit?

       bb)Einschränkung des Leistungsangebots des Schuldners?

       cc)Summenmäßige Haftungsbeschränkung

       2. KapitelDie endgültig nicht erbrachte Leistung

       I.Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt bei Ausbleiben einer möglichen und fälligen Leistung

       1.Überblick über das geltende Recht

       a)Grundsatz: Keine Sekundärrechte ohne Nachfrist

       b)Mehrfache Fristsetzung nach Teil- oder Schlechtleistung?

       c)Teilleistung als Schlechtleistung?

       d)Schadensersatz beim relativen Fixgeschäft

       e)Die Schwebezeit nach Ablauf der Nachfrist

       aa)Erfüllungsverlangen nach Fristablauf

       bb)Ablehnungsrecht des Gläubigers nach Fristablauf?

       cc)Gegenfrist des Schuldners?

       2.AGB des Gläubigers: Keine Freizeichnung vom Erfordernis der Fristsetzung

       a)Wesentlicher Grundgedanke der gesetzlichen Regelung: Nachfrist als letzte Chance für den Schuldner

       b)Fixklauseln

       c)Dauerschuldverhältnisse

       3.AGB des Gläubigers: Keine Verlängerung des Wahlrechts zwischen Erfüllung und Schadensersatz

       4.AGB des Schuldners: Keine Erschwerung des Übergangs auf Sekundärrechte

       a)Der erfolglose Fristablauf als Grenze der Zumutbarkeit für den Gläubiger

       b)Vorbehalt an sich entbehrlicher Nachfristsetzung in AGB des Schuldners

       c)Doppelfristvorbehalt in AGB des Schuldners

       aa)Teilleistung nach Fristsetzung

       bb)Schlechtleistung nach Fristsetzung

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