Die straflose Vorteilsnahme. Tobias Friedhoff

Die straflose Vorteilsnahme - Tobias Friedhoff


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zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

       [62]

      Abrufbar unter http://www.conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/191.htm, zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

       [63]

      Abrufbar unter www.unodc.org/pdf/crime/convention_corruption/signing/Convention-e.pdf, zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

       [64]

      BT-Drs. 16/6558; BR-Drs. 548/07.

       [65]

      Zur derzeitigen Erfassung ausländischer Amtsträger siehe die Ausführungen unter Rn. 56 ff.

       [66]

      Ob insbesondere die Vorteile zur Klimapflege tatsächlich unter den Tatbestand der Vorteilsannahme fallen, vgl. die Ausführungen unter Rn. 81 ff.

      Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme › B. Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut

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      Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der VorteilsannahmeB › I. Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?

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      Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der VorteilsannahmeB › II. Die Reinhaltung der Amtsausübung?

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      Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der VorteilsannahmeB › III. Die Unverfälschtheit des Staatswillens?

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      Um zu dieser Einschätzung zu kommen, muss man sich bewusst machen, dass der Amtsträger bei der Vorteilsannahme rechtmäßig handelt bzw. dass keine künftige oder vergangene, ausreichend bestimmte Diensthandlung dem Vorteil zuzuordnen ist. Im Endergebnis wird also zumindest keine pflichtwidrige Diensthandlung durch den Vorteil bezweckt. Der Amtsträger macht also, stellt man auf die Richtigkeit und Sachlichkeit der Entscheidung ab, „nichts falsch“.

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