Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_32260ffc-b971-5775-b858-fe56307df3d5">Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Kritik
(1)Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG
(2)Nichtschädigung des gesamtwirtschaftlichen Systems als Argument gegen den Wettbewerbsschutz
(3)Sinnhaftigkeit eines weit gefassten Wettbewerbsschutzes
(4)Europarechtswidrigkeit des Rechtsgutsverständnisses
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
b)Eigene Stellungnahme
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Das Strafantragsrecht der Mitbewerber
(3)Überflüssige Doppelung des § 301 Abs. 2 StGB
(4)Kein Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen
cc)Mögliche Rechtslücken durch mangelnden Individualschutz
dd)Generelle Kritik an der Einbeziehung von Individualinteressen
ee)Die Chancengleichheit der Mitbewerber
ff)Individuelles Vermögen der Mitbewerber
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
b)Eigene Stellungnahme
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Das Strafantragsrecht des Geschäftsherrn
cc)Europarechtskonforme Auslegung mit Blick auf die Geschäftsherrninteressen
ee)Individuelles Vermögen des Geschäftsherrn
4.Die Rechtsinstitute und Pflichtenbeziehungen zwischen Geschäftsherrn und Angestellten
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung