Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn
Stellungnahme
5.Nichtkäuflichkeit übertragener Entscheidungsmacht und diesbezügliches Vertrauen der Allgemeinheit
6.Schutz der Allgemeinheit oder des Verbrauchers
a)Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur
7.Interesse des einzelnen Staatsbürgers
III.Zusammenfassung und Ergebnis
D.Wettbewerbsakzessorietät des strafrechtlichen Bestechungsverbots
II.Übertragung auf § 299 StGB
2.Bedingte oder asymmetrische Akzessorietät
III.Folgerung für die weitere Untersuchung
E.Überblick zu den Amtsträgerdelikten der §§ 331 ff. StGB
I.Personaler und sachlicher Anwendungsbereich der Amtsträgerdelikte
II.Das geschützte Rechtsgut der §§ 331 ff. StGB
Teil 3 Strafrechtliche Analyse von Vorteilsgewährungen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
A.Bedenkliche Weite des strafrechtlichen Bestechungstatbestandes
I.Beispielsfall 1: „Der Reifenhändler“
1.Sachverhalt
2.Lösung von Beispielsfall 1 nach herkömmlicher Auffassung
a)Ausgangsfall
aa)Strafbarkeit des M gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb)Strafbarkeit des C gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc)Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd)Ergebnis für den Ausgangsfall
b)Abwandlung
bb)Strafbarkeit des X gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc)Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd)Ergebnis für die Abwandlung
II.Beispielsfall 2: „Eine Hand wäscht die andere“
1.Sachverhalt
2.Lösung von Beispielsfall 2 nach herkömmlicher Auffassung
a)Ausgangsfall
aa)Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB