Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

Der geschäftliche Betrieb als


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(2)Die teleologische Reduktion des Merkmals „Dritter“

       (3)Zwischenergebnis

       3.Die mögliche Tatbestandslosigkeit sog. entschleierter Schmiergelder

       a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung

       aa)Rechtsprechung

       bb)Literatur

       (1)Die Ansichten von Blessing und Rönnau

       (2)Die Ansicht Sprafkes

       (3)Die Ansicht Szebrowskis

       (4)Die Ansicht Winkelbauers

       (5)Die Ansichten von Rengier und Wollschläger

       b)Kritik an den Lösungsansätzen

       4.Das Merkmal der Unlauterkeit als mögliches Strafausschlusskriterium

       a)Darstellung der Ansätze aus der strafrechtlichen Literatur

       aa)Die Ansicht Winkelbauers

       bb)Die Ansicht Rönnaus

       cc)Die Ansicht Altenburgs

       dd)Die Ansicht v. Tippelskirchs

       b)Kritik an den Lösungsansätzen

       aa)Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus

       bb)Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs

       (1)Mangelnde Tatbestandsqualität

       (2)Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

       (3)Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten

       cc)Zwischenergebnis

       5.Weitere generalisierende Lösungsansätze

       a)Darstellung der Ansätze

       aa)Die Ansicht Danneckers

       bb)Die Ansicht Francuskis

       cc)Die Ansicht Wollschlägers

       b)Kritik an den Lösungsansätzen

       6.Ergebnis

       C.Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags

       I.Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB

       1.Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion

       2.Übertragung auf § 299 StGB

       a)Erfassung durch den Wortlaut der Norm

       b)Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung

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