Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn
(2)Die teleologische Reduktion des Merkmals „Dritter“
3.Die mögliche Tatbestandslosigkeit sog. entschleierter Schmiergelder
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
(1)Die Ansichten von Blessing und Rönnau
(5)Die Ansichten von Rengier und Wollschläger
b)Kritik an den Lösungsansätzen
4.Das Merkmal der Unlauterkeit als mögliches Strafausschlusskriterium
a)Darstellung der Ansätze aus der strafrechtlichen Literatur
dd)Die Ansicht v. Tippelskirchs
b)Kritik an den Lösungsansätzen
aa)Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus
bb)Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs
(1)Mangelnde Tatbestandsqualität
(2)Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
(3)Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten
5.Weitere generalisierende Lösungsansätze
a)Darstellung der Ansätze
b)Kritik an den Lösungsansätzen
C.Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags
I.Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB
1.Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion
a)Erfassung durch den Wortlaut der Norm
b)Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung