Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

Der geschäftliche Betrieb als


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(m)BGH, NJW-RR 2011, 260

       (3)Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung

       (a)RG, GRUR 1938, 619 – „Herdweiß“

       (b)OLG Stuttgart, BB 1974, 1265 – „Goldpunkte“

       (c)OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1235

       (d)OLG Düsseldorf, WRP 1999, 1197 – „Verkaufswettbewerb“

       (4)Prämien an Angestellte und Beauftragte

       (a)BGH, GRUR 1971, 223 – „clix-Mann“

       (b)LG Rottweil, WRP 1975, 379

       (c)LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 204 – „Club-Klasse-Tickets“

       (d)OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117 – „sixperts“

       (5)Ergebnis

       bb)Ansichten in der lauterkeitsrechtlichen Literatur

       (1)Prämien an den Betriebsinhaber

       (2)Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung

       (3)Prämien an Angestellte und Beauftragte

       (4)Ergebnis

       cc)Stellungnahme und eigene Bewertung

       (1)Bewertungsansätze

       (2)Identifizierung relevanter Interessenbeeinträchtigungen

       (a)Geschäftsherrninteressen

       (b)Mitbewerberinteressen

       (c)Drittinteressen

       (d)Auswirkungen auf die Institution des freien Wettbewerbs

       (e)Zwischenergebnis

       (3)Kriterien der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung

       (a)Berechtigte Erwartungshaltung des Dritten

       (aa)Die Unternehmensstruktur des Umworbenen

       (bb)Schutzbedürftigkeit des Dritten

       (cc)Berufsrechtliche Stellung des Umworbenen

       (dd)Vertragspflichten gegenüber Dritten

       (b)Enttäuschung der Erwartungshaltung

       (aa)Der Vorteilsempfänger

       (bb)Wert und Art des Vorteils

       (cc)Modalitäten der Auslobung

       (dd)Branchenüblichkeit

       (c)Скачать книгу