Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung. Marius Leven

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung - Marius Leven


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Überschreitung der behördlichen Befugnisse

       aa)Der Stand in der strafrechtlichen Literatur

       (1)Die Verwaltungsrechtsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

       (2)Die Verwaltungsaktsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

       (3)Der Ansatz Hardtungs

       (4)Zwischenergebnis

       bb)Die Begründungen in der strafrechtlichen Literatur

       (1)Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung

       (2)Der Grundsatz der Normklarheit und der Bestimmtheit

       (a)Die Aussage der Grundsätze

       (b)Die Bestimmtheit des § 331 Abs. 3 StGB

       (c)Die Klarheit des § 331 Abs. 3 StGB

       (3)Das Vertrauen des Vorteilsnehmers in die Beständigkeit verwaltungsrechtlich wirksamer Genehmigungen

       (4)Zwischenergebnis

       cc)Der Vorrang der Auslegung

       dd)Der behördliche Befugnisrahmen

       (1)Die behördlichen Befugnisse im Verwaltungsvollstreckungsrecht

       (2)Die Konkretisierung der Genehmigungsbefugnisse durch behördliches Innenrecht

       (3)Die strafrichterliche Kontrolle der Genehmigung

       (4)Zwischenergebnis

       ee)Die allgemeinen Ermessensgrenzen als mögliche Grenze der behördlichen Genehmigungsbefugnisse

       ff)Zwischenergebnis

       3.Die Konsequenzen der Auslegung

       a)„Generalklauselartige“ Beschränkungen der Genehmigungsmöglichkeit in den Richtlinien

       b)Konkrete Beschränkungen der Genehmigungsmöglichkeit in den Richtlinien

       c)Das Fehlen von Richtlinien

       d)Zwischenergebnis

       4.Die „generelle Genehmigung“ geringwertiger Zuwendungen

       III.Zusammenfassung

       B.Die nachträgliche Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 2. Var. StGB

       I.Einwände gegen eine der Vorteilsannahme nachfolgende Genehmigungsmöglichkeit

       1.Unvereinbarkeit mit den Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts

       2.Keine rückwirkende Legalisierung der Vorteilsannahme

       II.Die Genehmigungsvoraussetzungen des § 331 Abs. 3 2. Var. StGB

       1.Die vorherige Annahme des Vorteils

       a)Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Begriff der Vorteilsannahme

       b)Keine Genehmigung nach der Tatbestandsverwirklichung

       c)Zwischenergebnis


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