Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


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BVerwG sowie dessen Aussage, die Bw sei ein mil. Verband.[68] Zur Bw gehört bekanntlich auch die BwVerw mit ihren ziv. Dienststellen. Die Bw ist deshalb nie ganz ziv. oder ganz mil. aufgestellt. Das BVerwG sollte dies im Hinblick auf die verfassungsrechtl. Vorgaben in Art. 87a GG und Art. 87b GG bei seiner Wortwahl berücksichtigen. Ebenso sollte es berücksichtigen, dass ein Verband zwar eine gliederungsmäßige Zusammenfassung von Truppenteilen ist, Streitkräfte als Ganzes aber selbst bei exzessivem Begriffsverständnis den terminus technicus sprengen, wenn sie mit ihren drei Teilstreitkräften und drei Organisationsbereichen als „Verband“ charakterisiert werden.[69]

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      Der Soldat hat seinen Dienst auch dort gewissenhaft zu erfüllen, wo er durch Weisungen nichtmil. Vorg. angeordnet ist (vgl. auch § 11 Abs. 3).

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      Versuche, die Rspr. insbes. der WDS des BVerwG zu systematisieren oder zu kategorisieren, führen nur zu der Erkenntnis, dass die Gerichte fallbezogen und daher kasuistisch judizieren. Die nachstehende alphabetische Auflistung hat damit nur Beispielscharakter: