Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


Скачать книгу
NZWehrr 1991, 105; Schwandt, Eberhard Ulrich: Dienstpflichten der Soldaten, ZBR 1993, 161; ders.: Freiheit und Grenzen der Meinungsäußerung von Soldaten, ZBR 1999, 402; ders.: Einsatz der Bundeswehr „out of area“, in: Fs für Klaus Dau, 1999, 219; von Unruh, Georg Christoph: Befehls- und Kommandogewalt, in: Fs für Hans J. Wolff, München 1973, 109; Walz, Dieter: Anm. zu BVerwG 1 WB 283/77, 1 WB 13/78, NZWehrr 1980, 26; ders.: Die „Reichweite“ der soldatischen Tapferkeitspflicht, NZWehrr 1992, 55; ders.: Wehrpflicht und „Landes“verteidigung, NZWehrr 1998, 110; ders.: Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr im Auslandseinsatz – Statusrechtliche Problemstellungen, in: Fs für Dieter Fleck, 2004, 659; Wieland, Joachim: Ausländische Vorgesetzte deutscher Soldaten in multinationalen Verbänden, NZWehrr 1999, 133.

I. Allgemeines

      1

      Der Soldat hat die Pflicht, treu zu dienen und Vaterland und Freiheit unter Einsatz seiner Person tapfer zu verteidigen.

      2

      3

      4

      5

Der Soldat habe (nur) Befehle und Anweisungen von Organen der Bundesrepublik entgegenzunehmen.
Wegen der Teilung Deutschlands – und so war wohl die Beschränkung der Weisungsunterworfenheit auf die Bundesrepublik zu verstehen – müsse klar sein, dass die Behörden der seinerzeitigen SBZ/DDR keine Befugnisse gegenüber dem Soldaten der Bw ausüben dürften.
Das Ziel der Erziehung des Soldaten zur Tapferkeit solle sein, dessen Wille zur treuen Pflichterfüllung stärker zu machen als seine Furcht.
Die Verteidigung von Recht und Freiheit erfordere den „Einsatz der ganzen Person“.
Die Pflicht aus § 7 gelte nicht nur im V-Fall, sondern auch im Frieden.

      6

      7

      8

      9

      Eine exaktere Analyse der Rechtslage ergibt indes ein differenzierteres Bild:


Скачать книгу