Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


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Eignung (vgl. zu Einzelheiten die Komm. zu § 37 Rn. 38 ff., zum Sonderfall der Weiterverwendung Einsatzgeschädigter, die nicht dienstunfähig sind, als BS u. Rn. 120 ff.), der angesichts der Forderung nach ständiger Einsatzfähigkeit der Soldaten herausragende Bedeutung zukommt[45], spielt insbes. vor der erstmaligen Begr. eines Wehrdienstverhältnisses eine Rolle. Bewerber, die als BS oder SaZ eingestellt werden wollen, müssen sich einer entspr. medizinischen Annahmeuntersuchung unterziehen. Dies gilt insbes. auch für FWDL, die SaZ oder BS, sowie für SaZ, die BS werden wollen.

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      Bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung trifft den Soldaten eine Mitwirkungspflicht aus § 17a Abs. 2 Nr. 2 und ggf. aus § 44 Abs. 4; vgl. insoweit die Komm. bei §§ 17a und 44.

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