Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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rel="nofollow" href="#ulink_f4656731-b2a6-5d15-95bd-05862d24f031">Die institutionenökonomische Sichtweise

       a)Eine Ausnahme vom Marktprinzip: Warum?

       b)Das Unternehmen als „Nexus of contracts“

       III.Fazit

       C.„Unternehmenskriminalität“ – Konstruktion eines Begriffs

       I.Empirische Grundlagen

       1.Forschungsberichte zur Unternehmenskriminalität

       2.Forschungsberichte zur Wirtschaftskriminalität

       a)Staatliche Studien zur Wirtschaftskriminalität

       aa)Statistische Eckpunkte: Fallzahlen, Tatverdächtige, Schaden

       bb)Aufklärungsquote, Sanktionierungspraxis und Präventionsaspekte

       cc)Die Kernpunkte der Erkenntnisse

       b)Nicht-staatliche Studien

       aa)Kriminalitätsbarometer Berlin-Brandenburg

       bb)KPMG – Wirtschaftskriminalität in Deutschland

       cc)PricewaterhouseCoopers – Wirtschaftskriminalität

       c)Forschungsprojekt: Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe

       3.Kritische Würdigung der durch die Studien gewonnenen Ergebnisse

       II.Begriffsbildung Wirtschaftskriminalität

       1.Aktuelle Definitionskonzepte

       2.„White collar criminality“ – Die Erkenntnisse von Sutherland

       a)Eine Straftat …

       b)… die von ehrbaren Personen mit hohem Ansehen und sozialem Status …

       c)… im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen wird.

       d)Fortführung und Abkehr von Sutherlands Konzept

       3.Schlussfolgerungen

       III.Wirtschaftskriminologische Theoriebildung – der Bezugsrahmen

       1.Theorie der differentiellen Assoziation

       2.Rational Choice

       3.Die Anomietheorie von Merton

       4.Techniken der Neutralisierung

       5.Kriminogener Einfluss der „Wirtschaft“?

       6.Fazit

       IV.Unternehmenskriminalität – ein „täter“orientierter Versuch der Begriffsbildung

       1.Wirtschaftsstraftäter im Unternehmen

       a)Unternehmen als Lern- und Neutralisierungskontext – sozialpsychologische Gesichtspunkte

       b)Unternehmen als Kontext der Tatgelegenheiten: die „organisierte Unverantwortlichkeit“ und „kriminelle


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