Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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c)Schlussfolgerungen

       2.Unternehmen als Wirtschaftsstraftäter?

       a)Systemtheoretische Perspektive

       aa)Allgemeines

       bb)Unternehmen als „Autopoiesisautopoietische Systeme“

       (1)„Entscheidung“ – „Alternativen“ – „Zeitdimension“

       (2)„Entscheidungsprämissen“ und „Entscheidungsprogramme“

       (3)Mitgliedschaft

       (4)Die Einbettung innerhalb des Wirtschaftssystems

       cc)Von hierarchischen zu heterarchischen Strukturen

       dd)Problem: Informationswege

       ee)Fazit

       b)Das Unternehmen als krimineller Akteur?

       aa)Anthropomorphe Interpretationen – die neue persona oeconomica?

       bb)Dilemmata

       cc)Zwischenergebnis

       c)Das Unternehmen als krimineller Akteur?

       V.Fazit

       1.Abgrenzungen und Definitionsvorschlag

       2.Begriffssubstanz

       3.Schlussfolgerungen

       Teil 2 Strafrechtliche Regulierung – de lege lata und de lege ferenda

       A.Strafbedürftigkeit

       I.Verantwortungsattribution in komplexen Prozessen

       II.Steuerung des Unternehmens durch Bestrafung der Individuen?

       1.Die Strafbarkeit im Bereich der Sonderdelikte: § 14 StGB und § 9 OWiG

       2.Die Strafbarkeit im Bereich der Allgemeindelikte

       a)Untere Hierarchieebenen

       b)Leitungsebene

       aa)Mittelbare Täter?

       bb)Garanten?

       cc)Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

       c)Der Compliance-Officer

       3.Stellungnahme

       a)Dogmatische Inkonsistenzen

       b)Wahrnehmungsdefizit des Individualstrafrechts

       III.Einbeziehung des Unternehmens in die kriminalstrafrechtliche Kommunikation?

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