Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
c)Schlussfolgerungen
2.Unternehmen als Wirtschaftsstraftäter?
a)Systemtheoretische Perspektive
bb)Unternehmen als „Autopoiesisautopoietische Systeme“
(1)„Entscheidung“ – „Alternativen“ – „Zeitdimension“
(2)„Entscheidungsprämissen“ und „Entscheidungsprogramme“
(4)Die Einbettung innerhalb des Wirtschaftssystems
cc)Von hierarchischen zu heterarchischen Strukturen
b)Das Unternehmen als krimineller Akteur?
aa)Anthropomorphe Interpretationen – die neue persona oeconomica?
c)Das Unternehmen als krimineller Akteur?
1.Abgrenzungen und Definitionsvorschlag
Teil 2 Strafrechtliche Regulierung – de lege lata und de lege ferenda
I.Verantwortungsattribution in komplexen Prozessen
II.Steuerung des Unternehmens durch Bestrafung der Individuen?
1.Die Strafbarkeit im Bereich der Sonderdelikte: § 14 StGB und § 9 OWiG
2.Die Strafbarkeit im Bereich der Allgemeindelikte
cc)Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
b)Wahrnehmungsdefizit des Individualstrafrechts
III.Einbeziehung des Unternehmens in die kriminalstrafrechtliche Kommunikation?