Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
rel="nofollow" href="#ulink_5a64a839-3384-5d00-b745-a6bf6d3e2936">b)Übertragung auf den unternehmensstrafrechtlichen Kontext
aa)Andershandelnkönnen des Unternehmens?
bb)Normativ gesetzte Zuständigkeit des Unternehmens?
4.Legitimität einer Strafe gegenüber Unternehmen
a)Gegenargument: „no soul to be damned, no body to be kicked“
b)Gegenargument: Verstoß gegen das Schuldprinzip
c)Gegenargument: Mitbetroffenheit Unschuldiger
d)Gegenargument: Sinn der Strafe
Teil 3 Alternativen und Ausblick
A.Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?
I.„Unternehmensinterventionsrecht“
1.„Matrix-top-down“ statt „bottom-up“
aa)Die objektive Zurechnungsebene
bb)Die „subjektive“ Zurechnungsebene
3.Die strafrechtliche Sanktionierung der Unternehmensmitglieder
aa)Neuausrichtung des strafbaren Unterlassens
bb)Obliegenheiten und Strafverschärfung
B.Zusammenfassung der Ergebnisse
Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der Unternehmenskriminalität
Inhaltsverzeichnis
C. „Unternehmenskriminalität“ – Konstruktion eines Begriffs
Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der Unternehmenskriminalität › A. Einführung
A. Einführung
1
Blackstone scheint in obigem Zitat ein anderes Unternehmen vor Augen gehabt zu haben als dasjenige, das Anlass für eine nicht abreißende Kontroverse über die Unternehmensstrafbarkeit ist. Das Unternehmen, dem lediglich eine Hilfsfunktion bei der Bewältigung komplexer gesellschaftlicher Aufgaben zukam um die gesellschaftliche Prosperität zu erhöhen, kann heute global player sein. Als corporate citizen spielen Unternehmen eine gesellschaftlich sogar so herausragende Rolle, dass ihre Macht mit der von Staaten oder Religionen verglichen wird.[1]
2
Die Geburt des modernen Unternehmens im industriellen Zeitalter[2] ließ kaum vermuten, was aus dieser Schöpfung des Wirtschaftslebens erwachsen würde: Unternehmen waren anfangs in ihren Interaktionsmöglichkeiten