Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


Скачать книгу
der Kapitalisierung festgeschrieben und die persönliche Haftung der Anteilseigner vorgesehen war. Mit Vordringen der Idee einer „beschränkten Haftung“ der Anteilseigner[3] entwickelte sich eine auf Dauer angelegte, organisierte Wirtschaftseinheit, die durch Anerkennung als juristische Person an Interaktionsmöglichkeit gewann und eine immer größer werdende Akkumulation an Kapital und Information darstellte.[4] Die Träger dieser Einheiten waren ursprünglich die Unternehmer, also jene im 18. und 19. Jahrhundert noch als „Fabricanten“ oder „Entrepreneur“ bezeichneten Menschen, die neben der Bereitstellung des notwendigen Kapitals auch die Verwaltung der Mittel für geschäftliche Zwecke, den Entwurf des Betriebsplans und die Beaufsichtigung der Erwerbsgeschäfte zur Aufgabe hatten. Aus diesen „heroischen Erneuerern“,[5] die nach dem Ideal des ehrbaren Kaufmanns oder umsichtigen Buchhalters das Gemeinwohl förderten und als treibende Kraft einer Gesellschaft galten, wurden Ende des 20. Jahrhunderts Mehrheiten von Anteilseignern. Damit ging eine Veränderung der Kernkompetenzen des Unternehmers vom lenkenden Eigentümer zum angestellten Manager einher, die einen veränderten Unternehmertyp hervorbrachte.[6] Die Annahme des Unternehmens als eigenes Rechtssubjekt bis hin zur Anerkennung als Person, die ideologisch aufgeladen werden kann, waren schließlich die Folge des Wunsches einer leichteren Interaktion auf dem Markt.[7] Und die so entwickelte, effektive und flexible Institution scheint der Gesellschaft nun auch Schaden zufügen zu können.[8]

      3

      4

      Die folgenden Überlegungen münden also nicht in einem Bekenntnis für oder gegen den vielfach zitierten Satz societas delinquere non potest, sondern gehen seinen Kernprämissen auf den Grund: die implizite Vorstellung, dass Unternehmen „sich vergehen“ können, dass tatsächlich sie es sind, die sich vergehen und dass sie es in einem strafrechtlich relevanten Sinne auch können.

      5

      6

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. hierzu Weilert ZaöRV 2009, 883 (Fn. 1); Bakan The Corporation, S. 5 ff. und Wells Corporations and Criminal Responsibility, S. 82. Vgl. auch Watter/Spillmann GesKR 2006, 94 (94), die auf eine Studie des Institute for Policy Studies hinweisen, welche die 100 weltweit größten Finanzhaushalte am Umsatz von Firmen bzw. dem Bruttoinlandsprodukt von Staaten im Jahr 2000 gemessen haben. Aus dieser Perspektive betrachtet war General Motors größer als Dänemark und Nestlé größer als Ungarn.

       [2]

      Sein Ursprung ist daher in Großbritannien zu vermuten. Einige machen die Erfindung der Dampfmaschine 1712 durch Thomas Newcomen zur symbolischen Geburtsstunde, weil hier die Steigerung der Produktivität „per man-hour“ vervielfacht wurde. Vgl. Bakan The Corporation, S. 9 m. w. N.

       [3]

      Vgl. den Limited Liability Act von 1855 in Großbritannien sowie zur Entwicklung in Deutschland und den USA Luttermann Unternehmen, Kapital und Genußrechte, S. 1, 195 ff. Siehe weiter zu Deutschland Schmoeckel Rechtsgeschichte der Wirtschaft: Seit dem 19. Jahrhundert, S. 116 ff. und zu den USA Bakan The Corporation, S. 10 ff.

       [4]

      Wells geht davon aus, dass die Anerkennung als Person das Unternehmen in bedeutendem Maße mit Schutz und Sicherheit ausstattete, ohne dass entsprechende Verantwortung oder Verpflichtungen damit einhergegangen


Скачать книгу