Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_e3596a59-6a57-5382-a294-29a6cdabd0ca">Gegenargument: Selbstregulierung

       a)Governance-Paradox?

       b)Verhandlungen „im Schatten der Hierarchie“

       2.Gegenargument: Fehlende Sanktionslücke

       a)Alternative Steuerungsmodelle im Recht

       b)„Quasi-strafrechtliche Haftung“ des Unternehmens

       aa)Die Geldbuße gegen Unternehmen gemäß § 30 OWiG

       bb)Einziehung

       cc)Verfall

       c)Stellungnahme

       aa)Haftung, die keine Ahndung ist

       bb)Ahndung ohne Vorwurf

       IV.Fazit: Strafbedürftigkeit aus „Pluralität guter Gründe“?

       B.Unternehmensstrafbarkeit – eine Dekonstruktion

       I.Historische Konzepte

       1.Die römische Argumentationslinie

       2.Das kanonische Recht

       3.Weiterentwicklung der kanonistischen Aspekte durch Bartolus und Savigny, Friedrich CarlSavigny

       4.Die germanische Argumentationslinie

       5.Weiterentwicklung des Rechts bis heute

       6.Schlussfolgerungen

       II.Aktuelle Konzepte

       1.Identifikationstheoretische Auffassungen

       a)Darstellung

       b)Kritik

       2.Auf das Kollektiv ausgerichtete Ansätze – Zusatzbedingungen mit Bezug zur Unternehmensstruktur

       a)Darstellung

       b)Kritik

       3.Konzepte originärer Unternehmensdelinquenz

       a)Darstellung

       b)Kritik

       III.Stellungnahme: das Unternehmen als Strafrechtsperson sui generis?

       1.Das Unternehmen als institutionelle Tatsache

       a)Das Unternehmen als „Normadressat“

       b)Personifizierungssubstrat

       c)Fazit

       2.Analoge Handlungsfähigkeit

       a)Vorüberlegungen

       b)Übertragung auf den unternehmensstrafrechtlichen Kontext

       3.Analoge Schuldfähigkeit

       a)Vorüberlegungen


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