Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_e3596a59-6a57-5382-a294-29a6cdabd0ca">Gegenargument: Selbstregulierung
b)Verhandlungen „im Schatten der Hierarchie“
2.Gegenargument: Fehlende Sanktionslücke
a)Alternative Steuerungsmodelle im Recht
b)„Quasi-strafrechtliche Haftung“ des Unternehmens
aa)Die Geldbuße gegen Unternehmen gemäß § 30 OWiG
aa)Haftung, die keine Ahndung ist
IV.Fazit: Strafbedürftigkeit aus „Pluralität guter Gründe“?
B.Unternehmensstrafbarkeit – eine Dekonstruktion
1.Die römische Argumentationslinie
3.Weiterentwicklung der kanonistischen Aspekte durch Bartolus und Savigny, Friedrich CarlSavigny
4.Die germanische Argumentationslinie
5.Weiterentwicklung des Rechts bis heute
1.Identifikationstheoretische Auffassungen
2.Auf das Kollektiv ausgerichtete Ansätze – Zusatzbedingungen mit Bezug zur Unternehmensstruktur
3.Konzepte originärer Unternehmensdelinquenz
III.Stellungnahme: das Unternehmen als Strafrechtsperson sui generis?
1.Das Unternehmen als institutionelle Tatsache
a)Das Unternehmen als „Normadressat“
b)Übertragung auf den unternehmensstrafrechtlichen Kontext