DS-GVO/BDSG. David Klein

DS-GVO/BDSG - David  Klein


Скачать книгу
auch aus schädigenden oder deliktischen Handlungen, die zu Schadenersatzansprüchen führen.[292] Ob der Verantwortliche in dem Rechtsverhältnis Gläubiger oder Schuldner ist, ist dabei unerheblich.[293]

      172

      173

      Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Art. 9 ist für die Praxis aber dringend angeraten, die Verarbeitung sensibler Daten, insbesondere bei Weitergabe im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, sorgfältig zu prüfen.

      174

      175

      

      176

      Gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. g gilt das Verbot der Verarbeitung sensitiver Daten aus Art. 9 Abs. 1 nicht, soweit die Verarbeitung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist. In einem solchen Falle kann die Verarbeitung auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaates, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig sein.

      177

      Art. 9 Abs. 2 lit. g entspricht dabei Art. 8 Abs. 4 DSRL. Die Parallelnorm für personenbezogene Daten, die keiner besonderen Kategorie unterfallen findet sich in Art. 6 Abs. 1 lit. e.

      178

      179

      180

      Der Begriff des öffentlichen Interesses wird durch die DS-GVO selbst nicht definiert.

      181

      Darüber hinaus müssen die unions- oder mitgliedstaatlichen Regelungen angemessene Garantien zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person enthalten. Insofern gelten die Ausführungen aus Art. 9 Abs. 2 lit. b (vgl. Rn.


Скачать книгу