Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen. Christoph Keller

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id="ulink_13098443-04f1-503e-beef-c64005604beb"> Mindestens zwei Drittel der Arbeitszeit sollten für die Reinschrift der Arbeit aufgespart werden.119

       Wer bereits auf die äußere Form Mühe verwendet, wird im Zweifel erst den Inhalt nicht vernachlässigen („first impressions go a long way“).

      Bestimmte Fehler(quellen) dürfen getrost als charakteristisch bezeichnet werden; sie sollen daher zusammenfassend im Überblick nachfolgend skizziert werden:

      – Fehler beim Erfassen der Aufgabe: Oftmals wird in Eingriffsrechtsklausuren die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit unterstellt. Gleichwohl wird dann im Verlaufe der Klausurlösung dieses formelle Erfordernis erörtert. Kurioserweise dann mit dem abschließenden Hinweis, dass die örtliche Zuständigkeit ja an sich nicht zu prüfen war

      – „Schema-Manie“: Es verbietet sich ein sklavisches Festhalten an Aufbauschemata. Schemata sind eine Aufbauhilfe und eine „Gedankenstütze“. Es soll indes nicht verschwiegen werden, dass sie besonders für den „Anfänger“ eine wertvolle Hilfe sind („Checkliste“). Schemata sind Hilfsmittel zur Ergänzung der juristischen Struktur

      – „Tatbestandsquetsche“: Es wird nicht der vorgelegte Sachverhalt gelöst, sondern ein anderer Fall. Dies geschieht, indem der eigentliche Sachverhalt schlicht verändert wird.

      – Übertriebener Gutachtenstil: Ein Problem v. a. für Studienanfänger. Für völlig unproblematische Aspekte ist der Urteilsstil zu verwenden

      – Bloße Gesetzesnacherzählungen: Vermeiden Sie bloße Sachverhalts- oder Gesetzesnacherzählungen, es ist überflüssig investierte Zeit


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