Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding


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der Bestimmung eines europäischen Mindeststandards

       bb) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des EGMR

       (1) Transzendenzschutz nach Obst, Schüth und Siebenhaar?

       (2) Tendenzschutz nach Fernández Martínez?

       (3) Tendenzschutz nach Travas?

       cc) Zwischenergebnis

       2. EU-GRCh

       III. Die Erklärung Nr. 11 der Schlussakte zum Vertrag von Amsterdam

       IV. Art. 17 AEUV

       1. Abwägungslösung

       2. „Öffnungslösung“

       3. Eigener Standpunkt

       V. Art. 167 AEUV

       VI. Ergebnis

       C. Grundlagen des europäischen Antidiskriminierungsrechts

       I. Primärrechtliche Grundlagen

       1. Zentrale Antidiskriminierungsnormen im Vertragsrecht der Union

       2. Diskriminierungsverbote in der EU-GRCh

       3. Das Diskriminierungsverbot als allgemeiner unionsrechtliche Grundsatz

       II. Die RL 2000/78/EG

       1. Geltungsbereich

       2. Die Diskriminierungsmerkmale „Religion“ und „Weltanschauung“

       3. Die Ausnahmeregelungen des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG für kirchliche Arbeitgeber

       a) Genese

       b) Verhältnis zu Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG

       c) Persönlicher Anwendungsbereich

       (aa) Grundsätzliches

       (bb) Subjektive Schutzberechtigung von juristischen Personen des Privatrechts

       (cc) Überprüfbarkeit des Ethos öffentlicher und privater Organisationen

       d) Sachlicher Anwendungsbereich

       (aa) Erfasste berufliche Tätigkeiten

       (bb) Anwendbarkeit auf kirchliche Bildungsverhältnisse

       (cc) Anwendbarkeit auf selbstständig Beschäftigte

       (dd) Statische Gepflogenheit, dynamische Normierung

       D. Die Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG durch den EuGH

       I. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG nach der Egenberger-Entscheidung

       1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung Egenberger

       2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen Egenberger

       a) Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen „angesichts des Ethos“

       b) Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts durch Art und Umstände der Tätigkeit

       c) Gewichtung des Kriteriums „wesentliche“

       d) Differenzierung zwischen einer „rechtmäßigen“ und einer „gerechtfertigten“ Anforderung

       e) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

       II. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG nach der IR-Entscheidung

       1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung IR

       2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen IR

       III. Kritische Würdigung der Argumentation des EuGH

       1. Substanzlose Tatbestandsdefinitionen

       2. Fehlerhafte Deutung der Bezugnahme in Erwägungsgrund Nr. 24

       3. Verkennung des Willens des Richtliniengebers

       4. Verkennung der Normhierarchie des Unionsrechts

       IV. Primärrechtskonformität der Urteile Egenberger


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