Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding


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Ergebnis

       V. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG

       1. Zur Methode der richtlinienkonformen Auslegung

       2. § 9 Abs. 1 Hs. 1 AGG: „[…] unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht […]“

       a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung

       aa) Wortlaut

       bb) Wille des historischen Gesetzgebers

       cc) Gesetzgebungsgeschichte

       dd) Ergebnis

       b) Folge der Begrenzung richtlinienkonformer Auslegungsmöglichkeiten

       aa) Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht

       bb) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben

       3. § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“

       a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den gesetzgeberischen Willen

       b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale

       c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben

       4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“

       a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen

       b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale

       aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“

       bb) Das Merkmal „wesentliche“

       cc) Das Merkmal „rechtmäßige“

       dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung

       c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben

       aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“

       bb) Das Merkmal „wesentliche“

       cc) Das Merkmal „rechtmäßige“

       dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung

       5. § 9 Abs. 2 AGG

       a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung

       b) Vorschlag einer unionsrechtskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Lichte des Selbstbestimmungsrechts der Kirche

       c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben

       6. Ergebnis

       VI. Fazit

       § 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht

       A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe

       I. Art. 24 GG

       II. Art. 23 GG

       1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag

       2. Die Struktursicherungsklausel

       3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG

       4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV

       5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG

       a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit

       b) Prinzip der Integrationsverantwortung

       B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH

       C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG

       D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs

       I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II

       1. Normative Anknüpfung

       2. Prozessuale Verortung

      


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