Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding
Ergebnis
V. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG
1. Zur Methode der richtlinienkonformen Auslegung
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
bb) Wille des historischen Gesetzgebers
b) Folge der Begrenzung richtlinienkonformer Auslegungsmöglichkeiten
aa) Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht
bb) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
3. § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den gesetzgeberischen Willen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
§ 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht
A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe
1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag
2. Die Struktursicherungsklausel
3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV
5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG
a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit
b) Prinzip der Integrationsverantwortung
B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH
C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG
D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II