Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG. Lisa Maria Völkerding

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG - Lisa Maria Völkerding


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Standpunkt

       (1) Die glaubensangehörigen Dienstnehmer als Träger der Menschenwürde

       (2) Die Kirche als Trägerin der Menschenwürde

       (3) Auswirkung auf die Beschwerdebefugnis

       dd) Zwischenergebnis

       c) Eingriff in das Menschenwürdeprinzip durch die Prüfungsvorgaben des EuGH in der Rechtssache IR

       aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren

       bb) Verbindung der Gläubigen zur arbeitsteiligen Verfolgung des katholischen Sendungsauftrags in einer kirchlich organisierten Dienstgemeinschaft

       cc) Selbstbestimmte personelle Besetzung der Glaubensausübungsgemeinschaft

       (1) Eingriff durch das Merkmal der „Art“ und „Umstände“ der ausgeübten Tätigkeit

       (2) Eingriff durch das Merkmal „wesentliche“

       (3) Eingriff durch das Merkmal „rechtmäßige“

       (4) Eingriff durch das Merkmal „gerechtfertigte“

       aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“ mit Öffnungswirkung

       bb) Das Merkmal „gerechtfertigte“ ohne Öffnungswirkung

       (5) Eingriff durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

       d) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV

       e) Ergebnis

       2. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 GG

       a) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als identitätsprägende Grundentscheidungen des deutschen Gesetzgebers

       aa) Historische Vorverständnisse

       bb) Kulturelle Vorverständnisse

       cc) Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels

       dd) Zwischenergebnis

       b) Demokratische Legitmaton

       c) Reichweite der identitätsrelevanten Grundentscheidung

       d) Verletzungen der Verfassungsidentität durch das IR-Urteil

       aa) Keine prinzipielle Aberkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts

       bb) Fachgerichtliche Aushöhlung des materiellen Gehalts des Selbstbestimmungsrechts?

       (1) Anknüpfungspunkt: „[…] nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos […]“

       (2) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

       cc) Zwischenergebnis

       e) Beschwerdebefugnis

       f) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV

       g) Ergebnis

       IV. Anwendung der Ultra-vires-Kontrolle im Fall IR

       1. Kompetenzverstoß des EuGH in der Rechtssache IR

       2. Hypothetische Kompetenzüberschreitung „praktisch kompetenzbegründend“

       3. Offensichtlichkeit des hypothetischen Kompetenzverstoßes

       a) Missachtung des Achtungsgebots und des Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV

       aa) Fehlende Begründungstiefe

       bb) Fehlerhafte Bewertung der Verweisung des Gesetzgebers in Erwägungsgrund Nr. 24 der RL 2000/78/EG

       cc) Verstoß gegen die unionsrechtliche Normenhierarchie

       dd) Ersatz eines Freiheitsrechts durch den Diskriminierungsgrundsatz

       ee) Gebot, nationales Recht unangewendet zu lassen

       ff) Kein Eingriff in die Autorität des Heiligen Stuhls

       b) Zwischenergebnis

       4. Beschwerdebefugnis

       5. Vorlageverpflichtung des BVerfG

       6.


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