Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention. Matthias Lodemann

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention - Matthias Lodemann


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im grundrechtlichen Gewand – mehr als nur Tendenzschutz

       V. Ergebnis

       C. Bindungswirkung für die deutsche Gerichtsbarkeit

       I. Bindungswirkungen: ein Konflikt mit Dilemma-Potential für die nationale Gerichtsbarkeit

       1. Bindungswirkung der Rechtsprechung des BVerfG

       2. Bindungswirkung der Rechtsprechung des EuGH

       a. Die Rechtsprechung des EuGH

       b. Kritik an der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere an der Mangold-Entscheidung

       c. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

       d. Zwischenfazit: Weitläufige Bindungswirkung des EuGH

       e. Übertragung der Grundsätze auf die konkrete Fragestellung des kirchlichen Arbeitsrechts

       3. Bindungswirkung der Rechtsprechung des EGMR

       a. Die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag

       b. Der Rang der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR

       c. Die EMRK im nationalen Rechtsgefüge

       aa. Differenzierungen

       (1) Bindungswirkung im konkreten Einzelfall: Tenor

       (2) Bindungswirkung gegen das identische Land: Gründe

       (3) Bindungswirkung gegen übrige Konventionsstaaten: Gründe

       bb. Problemstellungen

       cc. Lösungsalternativen

       (1) Überverfassungsrang

       (i) Übertragung von Hoheitsrechten, Art. 24 GG

       (ii) Grundrechtsverfassung, Art. 1 II GG i.V.m. 79 III GG

       (iii) Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III i.V.m. 79 III GG

       (iv) Anwendungsvorrang durch Teilhabe am Unionsrecht: Der EMRK-Beitritt der EU

       (2) Verfassungsrang

       (i) Art. 2 I GG

       (ii) Art. 3 I GG

       (3) Übergesetzesrang, Art. 25 GG

       (4) Berücksichtigungspflicht

       (5) Nur völkerrechtliche Verpflichtung?

       (6) Stellungnahme

       (i) Kein Überverfassungsrang der EMRK

       (ii) Kein Verfassungsrang der EMRK

       (iii) EMRK nur teilweise von Art. 25 GG umfasst

       (iv) Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

       (v) Die Grenzen der Völkerrechtsfreundlichkeit

       aaa. Tragende Grundsätze der Verfassung

       bbb. Differenzierte nationale Teilrechtssysteme

       (7) Zwischenfazit: EMRK auf quasiverfassungsrechtlichem Rang

       d. Beispielhaft: Verurteilungen der BRD durch den EGMR und ihre Rechtsfolgen

       aa. Dolmetscherkosten

       bb. Feuerwehrabgabe

       cc. Radikalenerlass

       dd. Ausweisung bei Foltergefahr

       ee. Görgülü

       ff. Caroline von Monaco

       gg. Sicherungsverwahrung

       e. Zwischenfazit

       f. Anwendung auf die konkrete Fragestellung des kirchlichen Arbeitsrechts

       II. Die Rechtsprechung des EGMR als Faktor in der europäischen Rechtsprechung – das Verhältnis von EuGH und EGMR

       1. Vorabentscheidungsverfahren

       2. Die Rechtsprechung des EGMR als Faktor in der Rechtsprechung


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