Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Staatsanwaltschaften. Fachserie 10 Reihe 2.6
Rechtspflege – Strafverfolgung [Berichtsjahr]
Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Strafverfolgung. Fachserie 10 Reihe 3
Rechtspflege – Strafvollzug [Berichtsjahr]
Statistisches Bundesamt: Rechtspflege – Strafvollzug. Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen. Fachserie 10 Reihe 4.1 bzw. Reihe 2
RevIntCrim
Revue Internationale de Criminologie et de Police Technique
Rückfallraten – Erwachsene (CH) [Berichtsjahr]
Bundesamt für Statistik: Erwachsene: Rückfallrate nach Geschlecht, Alter, Vorverurteilungen, Rückfalltyp und ausgewählten Straftaten
Sicherheitsbericht (AT) [Berichtsjahr]
Bundesministerium für Inneres (zuvor auch: Bundesministerium für Justiz; Republik Österreich): Sicherheitsbericht
Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Einweisungen, mittlerer Bestand, Aufenthaltstage
Strafvollzug: Entlassungsart und Aufenthaltsdauer (CH) [Berichtsjahr]
Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Entlassungsart und Aufenthaltsdauer
Strafvollzug: Statistik des Freiheitsentzugs (CH) [Berichtsjahr]
Bundesamt für Statistik: Strafvollzug: Statistik des Freiheitsentzugs
Strafvollzugsstatistiken (CH) [Berichtsjahr]
Bundesamt für Statistik: Strafvollzugsstatistiken
StV
Strafverteidiger
StVollzG
Strafvollzugsgesetz, Deutschland
ZfRSoz
Zeitschrift für Rechtssoziologie
ZfStrVo
Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe
ZIS
Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik
ZStrR
Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht
ZStW
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht
Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz: Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht
[1]1. KAPITEL WAS IST UND WAS WILL DIE KRIMINOLOGIE?
§ 1 Annäherung an Aufgabe und Gegenstand
I. Kriminologie
1 Zu verstehen, was Kriminologie ist, scheint simpel: Wir greifen uns Bücher, die das Wort im Titel tragen, blättern in ihren Inhaltsverzeichnissen, lesen das eine oder andere. Unterstellt, wir hätten alle diese Bücher vollständig gelesen: Wüssten wir dann, was Kriminologie ist? Wohl kaum, denn das Fach existiert nicht in einem abgeschlossenen Bestand von gedruckten Informationen, es entwickelt sich, besteht in einem fortwährenden Prozess des Sammelns und Systematisierens von Wissen, des Revidierens vorhandener Vorstellungen, der Gewinnung neuer Erkenntnis. Was aber ist an solchem Wissen und den Praktiken seiner Gewinnung spezifisch kriminologisch?
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Kriminologie bedeutet wörtlich Lehre von der Kriminalität. Erstmals in einem Buchtitel des italienischen Juristen Raffaele Garofalo (1852-1934) so benannt1, akkumuliert die Disziplin ein forschungsbasiertes Expertenwissen. Dieses Wissen unterscheidet sich von den Inhalten alltäglicher, moralischer und populistisch-politischer Diskurse durch seine Ansprüche an eine von der wissenschaftlichen Gemeinschaft anerkannte Vernunft. Anders als etwa die Naturwissenschaften hat die Kriminologie kein Autoritätsmonopol über ihr Fachthema. Sie agiert vielmehr in einem Umfeld, das von unüberprüften Alltagsverständnissen und Vorurteilen gegenüber Kriminalität geprägt ist und diesen oft den Vorzug vor Expertenwissen gibt.
3 Die Kriminologie thematisiert – anders als die normative Strafrechtswissenschaft – Kriminalität als Realphänomen. Es geht um Geschehensabläufe von denen sich sagen lässt: Es ereignet sich2. Von der auch mit der Kriminalitätswirklichkeit befassten Kriminalistik unterscheidet sich die Kriminologie durch ihre größere Distanz [2] zum Kriminaljustizsystem. Die Kriminalistik verschreibt sich ausdrücklich der fallbezogenen Vorbeugung und Aufdeckung von Straftaten. Sie versteht sich als dienende Hilfswissenschaft, insbesondere der Strafverfolgung, wird an Polizeischulen gelehrt und ist in Einrichtungen der Polizei und der Gerichtsmedizin institutionalisiert. Dem gegenüber bestimmt sich die Kriminologie als akademische Wissenschaft, welche insbesondere die Funktionsweise und die Wirksamkeit des Kriminaljustizsystems zur Kriminalitätsbearbeitung zum Thema macht. Sie nimmt daher gegenüber der Strafrechtspraxis eine Art Metaperspektive ein, die sich vom Anliegen der Kriminalitätsbearbeitung entfernt.