Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Klaus-Dieter Borchardt

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union - Klaus-Dieter Borchardt


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       II. Ausnahmen im Verhältnis zu Drittstaaten

       F. Prüfungsschema für den freien Kapitalverkehr

       4. Teil

       Der freie Wettbewerb

       § 12 Die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts

       A. Zweck und Aufbau der Wettbewerbsvorschriften

       B. Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht und zu den internationalen Wettbewerbsregeln

       I. Europäisches und nationales Wettbewerbsrecht

       II. Europäisches und internationales Wettbewerbsrecht

       § 13 Vorschriften für Unternehmen

       A. Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV)

       I. Tatbestand des Kartellverbots

       1. „Unternehmen“ als Adressaten des Kartellverbots

       2. Vereinbarungen, Beschlüsse, abgestimmte Verhaltensweisen

       a) Vereinbarungen

       b) Beschlüsse

       c) Abgestimmte Verhaltensweisen

       3. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

       4. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

       5. Spürbarkeit

       II. Rechtsfolge des Kartellverbots

       III. Freistellungen vom Kartellverbot

       1. Voraussetzungen der Freistellung

      [S. 24]

       2. Verfahren der Freistellung

       3. Rechtsfolge der Freistellung

       B. Das Verbot des Missbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV)

       I. Marktbeherrschende Stellung

       1. Relevanter Markt

       2. Marktanteil

       II. Missbräuchliche Ausnutzung

       1. Ausbeutungsmissbrauch

       2. Behinderungsmissbrauch

       a) Kampfpreisunterbietungen

       b) Gewerbliche Schutzrechte

       c) Ausschließlichkeitsbindungen und vergleichbare Maßnahmen

       d) Lieferverweigerung

       e) Begrenzung von Monopolen

       f) Kosten-Preis-Schere

       III. Rechtsfolgen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

       C. Das Kartellverfahren

       I. Wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsregeln

       1. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 3 AEUV

       2. Dezentralisierung der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV

       3. Ermittlungsbefugnisse der Kommission

       a) Nachprüfungsbefugnisse

       b) Befugnis zur Befragung

       c) Auskunftsverlangen

       d) Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze

       4. Abstellung von Zuwiderhandlungen

       a) Feststellung und Abstellung der Zuwiderhandlung

       b) Einstweilige Maßnahmen

       c) Beschluss über Verpflichtungszusagen


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