Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht. Christoph Herrmann
Lösungsvorschlag
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Der EU-Mitgliedstaat Alonien (A) teilt der Europäischen Union (EU) gemäß Art. 50 Abs. 2 S. 2 EUV mit, dass er aus der Europäischen Union auszutreten beabsichtigt. Erörtern Sie die Bedeutung dieser Entscheidung und beantworten Sie dabei im Einzelnen die folgenden Fragen:
1) | Welche Art von wirtschaftlicher Integrationsgemeinschaft stellt die Union dar und welche Elemente wirtschaftlicher Integration umfasst diese? |
2) | Wie hat sich die europäische Wirtschaftsintegration inner- und außerhalb der Union historisch entwickelt? |
3) | Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Regeln würden zwischen der Union und A im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen unter der Annahme gelten, dass eine vertragliche Regelung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und A nicht erreicht wird? |
4) | Welche Art von Abkommen zur Regelung der zukünftigen Beziehungen zwischen der Union und A sind vorstellbar? Welche unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen Möglichkeiten? |
5) | Wie wirkt sich der Austritt aus der Union auf bilaterale Investitionsschutzverträge von A aus, die a) mit anderen Mitgliedstaaten der Union geschlossen worden sind? b) mit Staaten außerhalb der Union geschlossen worden sind? |
Fall 1 Integration? Nein, danke! › Vorüberlegungen
Vorüberlegungen
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Bei der vorliegenden, durchaus schwierigen Klausur handelt es sich weniger um eine klassische juristische Fallgestaltung, die im Rahmen eines rechtlichen Gutachtens zu bewerten ist, als um schlichte rechtliche Fragestellungen, die allerdings nicht weniger strukturiert als in einem Rechtsgutachten und nicht weniger am Gesetzestext (soweit möglich) beantwortet werden sollen. Angesichts des Umfangs der Aufgabenstellung ist eine Abfassung im Urteils- bzw. Essaystil erlaubt sowie eine Schwerpunktsetzung vonnöten.
Kern der Fragestellungen ist der EU-Austritt von A sowie dessen wirtschaftsvölker- und unionsrechtliche Implikationen. Die Fragen 1, 2 und 4 zielen insbesondere auf die Heranziehung der unterschiedlichen regionalen Wirtschaftsintegrationsstufen (Antidiskriminierungsregime – Freihandelszone – Zollunion – Binnenmarkt – Währungsunion) ab, die sowohl die historische Integrationsentwicklung der Union prägen als auch Ausgangspunkt für die Lösung regionaler Desintegrationsentwicklungen etwa im Rahmen eines EU-Austritts sein können. Frage 3 fordert dagegen die Beschreibung der wesentlichen Inhalte des WTO-Regimes. Frage 5 erweitert die Klausur auf die Behandlung möglicher Auswirkungen des EU-Austritts von A auf den Investitionsschutz und verlangt für die Bewertung der intra- und extra-EU BITs von A grundlegende Kenntnisse sowohl im allgemeinen Völkerrecht als auch im internationalen Investitionsschutzrecht.
Fall 1 Integration? Nein, danke! › Gliederung
Gliederung
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Frage 1 | ||||
I. | Beschreibung des Binnenmarktes i.S.v. Art. 26 Abs. 2 AEUV | |||
1. | Zollunion als Grundlage des Binnenmarktes | |||
2. | Liberalisierung des Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs | |||
3. | Bestehen eines Wettbewerbsregimes | |||
II. | Beschreibung der Wirtschafts- und Währungsunion | |||
III. | Zusammenfassung | |||
Frage 2 | ||||
I. | Von der Vollendung der Zollunion zur Vollendung des Binnenmarktes | |||
II. | Gründung der EFTA als Gegengewicht zur EWG | |||
III. | Verbindung von Union und EFTA zum EWR | |||
IV. | Errichtung einer Währungsunion | |||
Frage 3 | ||||
I. | Anwendung des im Verhältnis zu Drittstaaten einschlägigen Unionsrechts | |||
II. | Wirtschaftsvölkerrechtlicher Rahmen | |||
1. | Formaler Mitgliedschaftsstatuts von A in der WTO | |||
2. | Umfang des WTO-rechtlichen Regulierungsregimes | |||
Frage 4 | ||||
I. | Darstellung der möglichen Abkommensarten einschließlich etwaiger Vor- und Nachteile | |||
1. | Option 1: Aushandlung eines Freihandelsabkommens | |||
2. | Option 2: Errichtung einer Zollunion | |||
3. |
Option 3: Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
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