Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht. Christoph Herrmann

Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht - Christoph Herrmann


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II. Darlegung der unions- und wirtschaftsvölkerrechtlichen Voraussetzungen eines Abkommens über die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen mit A 1. Unionsrechtliche Voraussetzungen 2. Wirtschaftsvölkerrechtliche, insb. WTO-rechtliche Voraussetzungen Frage 5 I. Rechtliche Auswirkungen des EU-Austritts auf intra-EU BITs von A 1. Völkerrechtliche Bewertung der intra-EU BITs 2. Unionsrechtliche Bewertung der intra-EU BITs 3. Ergebnis II. Auswirkungen des EU-Austritts auf extra-EU BITs von A 1. Verstoß der extra-EU BITs gegen Art. 207 Abs. 1 AEUV 2. Übergangsregelung durch die BIT-Übergangs-VO 3. Wegfall der unionsrechtlichen Bindungswirkung nach dem EU-Austritt

      Fall 1 Integration? Nein, danke! › Lösungsvorschlag

      Frage 1: Welche Art von wirtschaftlicher Integrationsgemeinschaft stellt die Union dar und welche Elemente wirtschaftlicher Integration umfasst diese?

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      I. Beschreibung des Binnenmarktes i.S.v. Art. 26 Abs. 2 AEUV

      1. Zollunion als Grundlage des Binnenmarktes

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      2. Liberalisierung des Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs

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      3. Bestehen eines Wettbewerbsregimes

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      II. Beschreibung der Wirtschafts- und Währungsunion

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      Zu den vorgenannten binnenmarktrechtlichen Integrationselementen tritt gemäß Art. 3 Abs. 4 EUV die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit der einheitlichen Währung, dem „Euro“, hinzu. Dabei ist zwischen den Elementen der Wirtschaftspolitik und Währungspolitik zu unterscheiden. Die Durchführung der Währungspolitik liegt gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c AEUV in der ausschließlichen Zuständigkeit der der Union und erfolgt durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das gemäß Art. 127 Abs. 2 AEUV die Geldpolitik für die Union bzw. die Eurozone festlegt


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