Ius Publicum Europaeum. Martin Loughlin

Ius Publicum Europaeum - Martin  Loughlin


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      Diese Bediensteten waren ursprünglich einfache Repräsentanten des Königs in den zu seinem Herrschaftsgebiet gehörenden Territorien, Vögte (prévôts), die zugleich richterliche und administrative Funktionen inne hatten. Dem Beispiel der englischen Könige folgend, die damals auch Herzöge der Normandie waren, wurden gegen Ende des 12. Jahrhunderts zur Kontrolle der prévôts und zur Durchführung von Gerichtsverhandlungen königliche Gesandte eingesetzt. Ab dem Jahre 1260 wurden diese Amtmänner (baillis) zu territorialen Bediensteten, die über bestimmte Verantwortungsbereiche verfügten. Sie waren vollständig vom König abhängig, der sie nach Belieben von einem Bereich in den anderen versetzen konnte. Nicht anders erging es ihren Äquivalenten in den annektierten Provinzen Südfrankreichs, den Seneschalls (sénéchaux). Dabei handelte es sich um Männer, die von niederem Adel oder bürgerlicher Abstammung waren und von denen viele Rechtswissenschaften studiert hatten. Sie vertraten den König in Bezug auf sämtliche seiner justiziellen und administrativen Prärogativen. Sie beaufsichtigten sowohl die prévôts als auch die lokalen Herrscher und die kommunalen Amtsträger derjenigen Städte, welche sich von den herrschaftlichen Strukturen emanzipiert hatten. Diese Städte wurden dank einer geschickten Auslegung römischer Texte Minderjährigen gleichgestellt, was es möglich machte, die königliche Vormundschaft, die über sie ausgeübt wurde, zu rechtfertigen. In Paris ernannte der König allerdings mit Bedacht keinen bailli, der eine intermediäre Stellung zwischen ihm und seinem prévôt eingenommen hätte. Dieser kontrollierte die Aktivitäten der Hanse der Kaufleute (Hanse des marchands), einer mit begrenzten Befugnissen ausgestatteten Stadtverwaltung. Die Ämter der prévôts, baillis und sénéchaux blieben bis zum Ende des Ancien Régime bestehen, auch wenn ihre Rolle im Laufe der Zeit an Bedeutung verlor.

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      Da die intendants mit außerordentlich umfangreichen Befugnissen ausgestattet waren, die bei Bedarf noch erweitert werden konnten, sahen sie sich der Feindseligkeit der althergebrachten Entscheidungsträger ausgesetzt, die von Anfang an sowohl justizielle als auch administrative Funktionen wahrgenommen hatten: der Parlements, bei denen es sich um Gerichtsinstanzen des gemeinen Rechts handelte, die den bailliages und sénéchaussées übergeordnet waren, der Chambres des comptes, die als Rechnungshöfe eingesetzt waren, der Cours des aides, die für steuerliche Angelegenheiten zuständig waren, und der Bureaux des finances,


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