.

 -


Скачать книгу
dieser Beschluss damals noch nicht rechtskräftig war (die Große Kammer wurde damit befasst) und der Gerichtshof zur Begründung seiner Entscheidung nachdrücklich auf die besonderen Gegebenheiten in der Türkei abstellte. Daran wird deutlich, dass „der Geist“ Straßburgs sowohl Fortschritte in der französischen Rechtsprechung bewirken als auch zweifelhafte Auslegungen der Konvention rechtfertigen kann. Insgesamt hatte die EMRK sicher einen positiven Einfluss auf die Verwaltungsgerichte. Sie hat dazu geführt, dass diese das Verwaltungsrecht verstärkt zu Gunsten des Einzelnen interpretieren und ihre Aufmerksamkeit nicht mehr nur dem Allgemeininteresse zuwenden. Nach und nach haben die Individualrechte so an Bedeutung gewonnen.[87] Die Rechtsprechung hat sich damit vom Garanten des Allgemeininteresses (Legalitätsprinzip) zum höchsten Verteidiger der Rechte und Freiheiten des Individuums gewandelt und sich damit der deutschen Konzeption angenähert.

      49

      50

      Erster Teil Offene Staatlichkeit§ 15 Offene Staatlichkeit: Frankreich › IV. Die Europäisierung der französischen Verfassung

      51

      Auch wenn das Interesse eines Teils der Lehre – der so genannten „communautaristes“ – am Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu französischem Recht so alt ist wie die Gemeinschaft selbst, so ist es doch lange auf diese kleine Gruppe von Spezialisten beschränkt geblieben. Erst mit dem Vertrag von Maastricht begannen andere Autoren – die so genannten „constitutionnalistes“ –, sich mit diesem neuen Forschungsgegenstand zu befassen. Man kann davon ausgehen, dass ein Wandel der Rechtslehre zu Beginn der 1990er Jahre einsetzte (1). Dennoch bestehen in Frankreich weiterhin manche Widerstände gegen eine Verankerung des Gemeinschaftsrechts in der Verfassung (2).

      52

      Das wichtigste Merkmal der Entwicklung der Rechtslehre im Hinblick auf das europäische Recht – das Gemeinschaftsrecht ebenso wie die Europäische Menschenrechtskonvention – ist die zunehmende konstitutionelle Tragweite dieser Rechtsordnungen. In der Lehre wird in letzter Zeit verstärkt der Einfluss des europäischen Rechts auf die Verfassung sowie der Verfassungscharakter der Verträge diskutiert. Die Diskussion über den Verfassungscharakter (b) hat eine Annäherung beider einst konträrer Lehrmeinungen ermöglicht (a).

      53

      54


Скачать книгу