Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung. Markus Berndt

Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung - Markus Berndt


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„als“ oder „aufgrund“

       B.Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Personen in Aufsichtsgremien

       I.Haftung im Horizontalverhältnis

       II.Haftung im Vertikalverhältnis

       C.Weitere einschlägige dogmatische Problemfelder

       I.Allgemeiner Vertrauensgrundsatz als Haftungsgrenze

       II.Fahrlässige Mittäterschaft

       III.Neutrale Verhaltensweisen

       IV.Vorsatz und sonstige subjektive Merkmale

       V.Rechtfertigung und Entschuldigung

       VI.Behördliche Genehmigung

       VII.Handeln auf Weisung

       VIII.Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung wegen Verstößen gegen Compliance

       1.Wechselwirkungen zwischen Compliance und Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

       2.Anforderungen an den Transfer von Compliance-Vorgaben in die staatliche Rechtsanwendung

       Teil 3 Unternehmensbezogene Sanktionen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts

       A.Gewinnabschöpfung

       I.Verfall im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

       1.Der strafrechtliche Verfall

       a)Allgemeines

       b)Vorliegen einer rechtswidrigen Tat

       c)Täter/Teilnehmer hat „etwas“ für oder aus der Tat erlangt

       d)Dritter als Adressat des Verfalls (§ 73 Abs. 3 StGB)

       e)Umfang

       f)Die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

       2.Der ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfall

       II.Abführung des Mehrerlöses (§ 8 WiStG)

       III.Einziehung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 74 ff. StGB; §§ 22 ff. OWiG)

       1.Strafrechtliche Einziehung

       2.Ordnungswidrigkeitenrechtliche Einziehung

       B.Unternehmensgeldbuße

       I.Geldbuße gegen juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 OWiG)

       1.Allgemeines

       2.Sanktionsfähiger Verband als maßgeblicher Adressat

       3.Leitungsperson

       4.Anknüpfungstat

       a)Anforderungen an die Tat als solche

       b)Handeln „als“

       c)Verletzung verbandsbezogener Pflichten oder tatsächliche bzw. angestrebte Bereicherung

       5.Rechtsfolge

       II.Unternehmensgeldbuße nach europäischem und deutschem Kartellrecht

      


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