Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht. Peter Behrens
[6]
Siehe dazu Hatje ebd. 840 f.; vgl. im einzelnen unten Rn. 79 ff.
Siehe bezüglich der Verkehrsfreiheiten Epiney aaO; siehe zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen mitgliedstaatlicher Regulierungstätigkeit unten Rn. 448 ff.
Siehe dazu Donges/Freytag aaO, Kapitel V, 285 ff., 288 f.
Vgl. auch die Zielbestimmungen des Art. 2 EG, die insoweit auch in Art. 3 Abs. 3 UAbs. 3 S. 2 EUV übernommen worden sind (vgl. oben Rn. 21).
Vgl. dazu § 1 des deutschen Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8.6.1967 (Stabilitätsgesetz); siehe die instruktive Darstellung des Konzepts der Globalsteuerung bei von Arnim Volkswirtschaftspolitik (2. Aufl. 1976), 151 ff.
Hierzu grundlegend Streit aaO, Kapitel 4, S. 157 ff.
Vgl. Röpke Zur Stabilität und Evolution marktwirtschaftlicher Systeme aus klassischer Sicht, in: Streissler/Watrin (Hrsg.) Zur Theorie marktwirtschaftlicher Ordnungen (1980), 124 ff. (136): „Die Stabilität marktwirtschaftlicher Ordnungen zeigt sich damit in der Veränderlichkeit des Systems, und diese ist das Ergebnis der Möglichkeit und Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten zu autonomem Anpassungsverhalten.“
Siehe hierzu bereits ausführlich oben Rn. 5 ff.
Siehe dazu grundlegend bereits Mestmäcker Ordnungspolitik, aaO.
Siehe dazu Müller-Graff Die Rechtsangleichung zur Verwirklichung des Binnenmarkts, EuR 1989, 136.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20.7.2005, „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft“, KOM (2005) 330 endg.
Mitteilung der Kommission vom 3.3.2010, Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM (2010) 2020.
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17.6.2010, Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum „Europa 2020“, EUCO 13/10.
Vgl. zu diesem Gegensatz Donges/Freitag Allgemeine Wirtschaftspolitik (3. Aufl. 2009), 292 ff.
Siehe im vorliegenden Zusammenhang insbesondere: Verordnung (EU) 1175/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, ABl. 2011 L 306/12; Verordnung (EU) 1174/2011 Über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum, ABl. 2011 L 306/8; Verordnung (EU) 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, ABl. 2011 L 306/25.
Kommission, „Aktionsplan staatliche Beihilfen: Weniger und besser ausgerichtete Beihilfen – Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005–2009“ vom 7.3.2005, KOM(2005) 107 endg., Tz. 6.
ABl. 1992 C 191/84.
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7.7.1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, ABl. 1997 L 209/1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 des Rates vom 27.6.2005, ABl. 2005 L 174/1; Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, ABl. 1997 L 209/6, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1056/2005, ABl. 2005 L 174/5; Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt vom 17.6.1997, ABl. 1997 C 236/1; Bericht des Ecofin-Rates vom 20.3.2005, „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“, in: Anhang II zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 22./23.3.2005.
Siehe vorige Fn.
Siehe dazu den Ratsbeschluss 2011/199, ABl. 1001 L 91/1.
Siehe zur Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses zur Einführung des Art. 136 Abs. 3 AEUV als Grundlage für die Errichtung des ESM (vorige Fn.) EuGH Rs. C-370/12 (Pringle/Government of Ireland), EU:C:2012:756: Nach Auffassung des Gerichtshofs handelt es sich um eine Maßnahme auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und nicht der Währungspolitik (Rn. 60).
EuGH ebendort, Rn. 136 f.
Siehe in diesem Zusammenhang insbesondere: Verordnung (EU) 1175/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, ABl. 2011 L 306/12; Verordnung (EU) 1177/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, ABl. 2011 L 306/33; Verordnung (EU) 1173/2011 über die wirksame Durchführung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum, ABl. 2011 L 306/1; Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an den haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten, ABl. 2011 L 306/41.
Siehe dazu das Papier des Präsidenten des Europäischen Rates