Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht. Peter Behrens

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht - Peter Behrens


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[57]

      Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 15.4.1994, ABl. 1994 L 336/3.

       [58]

      Siehe zu den möglichen Auswirkungen der nunmehr wesentlich umfassenderen ausschließlichen Kompetenz der EU für die gemeinsame Handelspolitik auf die WTO-Mitgliedschaft der Mitgliedstaaten Bungenberg Außenbeziehungen und Außenhandelspolitik, in: Schwarze/Hatje, Reformvertrag von Lissabon, EuR 2009, Beiheft 1, 205.

       [59]

      Siehe dazu Meessen Gedanken zur Frage unmittelbarer Anwendung von WTO-Recht in der EG, FS Bernhardt (1995) 1063; Desmedt European Court of Justice on the Effect of WTO Agreements in the EC Legal Order, Legal Issues of European Integration 27 (2000) 93; Ott Der EuGH und das WTO-Recht: Die Entdeckung der politischen Gegenseitigkeit – altes Phänomen oder neuer Ansatz? EuR 2003, 504; Steinbach Zur Rechtswirkung von WTO-Streitbeilegungsentscheidungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung, EuZW 2005, 331; Schwarze Europäisches Wirtschaftsrecht (2007)187.

       [60]

      Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 14.3.1992, ABl. 1994 L 1/3.

       [61]

      Der EuGH hat in den verb. Rs. C-282/04 und C-283/04 (Kommission/Niederlande), Slg. 2006 I-9141, Rn. 19, „Portfolioinvestitionen“ definiert als den „Erwerb von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt allein in der Absicht einer Geldanlage, ohne auf die Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens Einfluss nehmen zu wollen“.

       [62]

      Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24.6.1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages, ABl. 1988 L 178/5.

       [63]

      Siehe oben Fn. 54.

       [64]

      Die Kommission geht in der Tat in diesem Sinne von einer ausschließlichen Zuständigkeit auch für Portfolioinvestitionen aus; siehe Mitteilung der Kommission vom 7.7.2010 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“, KOM(2010)343 endg., 9.

       [65]

      Richtlinie 88/361/EWG des Rates (oben Fn. 62).

       [66]

      Siehe EuGH C-446/04 (Test Claimants in the FII Group Litigation), Slg. 2006 I-11814, Rn. 177 ff.

       [67]

      So EuGH ebd. Rn. 181.

       [68]

      Vgl. dazu Behrens Wirtschaftsverfassungsrechtliche Ansätze im völkerrechtlichen Investitionsschutz, in: Engel/Möschel (Hrsg.) Recht und spontane Ordnung, FS Mestmäcker zum 80. Geburtstag (2006) 53.

       [69]

      EuGH Rs. C-205/06 (Kommission/Österreich), Slg. 2009 I-1301;EuGH Rs. C-249/06 (Kommission/Schweden), Slg. 2009 I-1335; EuGH Rs. C-118/07 (Kommission/Finnland), Slg. 2009, I-10889.

       [70]

      Siehe Mitteilung der Kommission vom 7.7.2010, KOM(2010)343 endg. (oben Fn. 64).

       [71]

      Siehe dazu den Kommissionsvorschlag vom 7.7.2010 für eine Verordnung zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, KOM(2010)344 endg.

       [72]

      Siehe dazu den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch völkerrechtliche Übereinkünfte eingesetzt wurden, deren Vertragspartei die Europäische Union ist, KOM(2012)335 endg.

       [73]

      Verordnung (EU) 1219/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern, ABl. 2012 L 351/40.

      1. Teil Grundlagen › 2. Kapitel Die Öffnung der Märkte

      1. Teil Grundlagen2. Kapitel Die Öffnung der Märkte › § 6 Funktion der Marktöffnung

      § 6 Funktion der Marktöffnung

      Inhaltsverzeichnis

       I. Internationale Arbeitsteilung

       II. Beschränkungen des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Protektionismus)

       III. Liberalisierung des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Integration)

      Literatur:

      Ethier Moderne Außenwirtschaftstheorie (3. Aufl. 1994); Krugman (ed.) Strategic Trade Policy and the New International Economics (1986); Krugman/Obstfeld Internationale Wirtschaft – Theorie und Politik der Außenwirtschaft (9. Aufl. 2011); Lorz/Siebert Außenwirtschaft (9. Aufl. 2014); Wagener/Eger Europäische Integration – Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik (3. Aufl. 2014).

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      Die Funktion der Öffnung nationaler Märkte und insbesondere deren Integration in einen Binnenmarkt besteht in der Erweiterung und Verbesserung der Arbeitsteilung. Das Prinzip der Arbeitsteilung ist die Grundlage modernen Wirtschaftens. Der Grund dafür, dass Menschen die Produktion der von ihnen nachgefragten Güter weitestgehend nicht selbst übernehmen, sondern zu einem wesentlichen Teil anderen überlassen, liegt in dem Umstand begründet, dass die Leistungsfähigkeit der Menschen im Hinblick auf die Produktion von Gütern – und das heißt:


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