Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht. Peter Behrens

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht - Peter Behrens


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dessen Verletzung nur mit 2 Jahren Gefängnis sanktioniert ist. Die Staatsanwaltschaft macht beiden Verdächtigen jeweils getrennt folgendes Angebot: Im Falle eines Geständnisses wird dem Geständigen die Strafe erlassen, während der jeweils andere (nunmehr überführte) Mittäter, wenn er nicht ebenfalls gesteht, die Höchststrafe erhält. Wenn beide gestehen, wird die Strafe abgemildert auf 5 Jahre. Falls keiner ein Geständnis ablegt, ist aufgrund der Indizienlage zumindest die geringfügigere Straftat nachgewiesen, für die beide mit 2 Jahren Gefängnis zu rechnen haben. Die beiden Verdächtigen haben keine Möglichkeit, sich zu verständigen. Wie werden sie entscheiden?

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      Hier muss sich jeder der beiden Verdächtigen zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: entweder ein Geständnis abzulegen oder zu schweigen. Das Ergebnis hängt aber für jeden davon ab, wie sich der andere entscheidet. Die hiernach möglichen Ergebnisse werden üblicherweise in folgender Matrix wiedergegeben:

A / B schweigt gesteht
schweigt 2, 2 10, 0
gesteht 0, 10 5, 5

      Wenn jeder der beiden Verdächtigen nur sein eigenes Davonkommen im Auge hat, wird er sich für das Geständnis entscheiden, denn damit wird für ihn die Höchststrafe vermieden, unabhängig davon wie der andere sich entscheidet: schweigt der andere, so bleibt der Geständige straffrei; gesteht der andere ebenfalls, so gibt es jedenfalls nur die verminderte Strafe. Es ist offensichtlich, dass sich damit beide schlechter stehen als wenn sie geschwiegen hätten. Obwohl beide individuell völlig rational entscheiden, verfehlen sie das für sie optimale Ergebnis. Der Grund liegt darin, dass sie nicht kooperieren können.

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      Die ökonomische Oligopoltheorie hat schon früh begonnen, das Verhalten von Oligopolisten zu modellieren. Dabei ist man zunächst von der Annahme ausgegangen, dass die von den Oligopolisten produzierten Güter homogen (dh vollständig austauschbar) sind und die einzelnen Oligopolisten nicht kooperieren können, sondern auf ihre eigenen Vermutungen bezüglich des Marktverhaltens ihrer Konkurrenten angewiesen sind.

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      Beide Modelle sind im einzelnen so voraussetzungsvoll was die Homogenität der konkurrierenden Produkte (dh die Abwesenheit der für Oligopole typischen Produktdifferenzierung), die Übereinstimmung der Kostenfunktionen (insbesondere der Grenzkosten) der Konkurrenten oder die verfügbaren Produktionskapazitäten (dh die Möglichkeit unbegrenzter Produktionsausweitungen) betrifft, dass sie kaum geeignet sind, die Realität abzubilden. Die Oligopoltheorie hat aber durchaus erhebliche Schwierigkeiten, die Reaktionsverbundenheit von Oligopolisten wesentlich realitätsnäher zu modellieren.

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